Außerdem Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention
BAUNATAL. Öffentliche Verwaltungen sind nach dem die Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGIG) verpflichtet, einen Frauenförder- beziehungsweise Gleichstellungsplan aufzustellen. Einen solchen Gleichstellungsplan für die Stadtverwaltung in Baunatal haben die Stadtverordneten der Stadt in ihrer Sitzung gestern Abend verabschiedet.
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