Fachmann Klaus Altena von der Feuerwehr Gudensberg informiert
GUDENSBERG. Alle wildlebenden Tiere, also auch Wespen, stehen nach dem § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes unter dem allgemeinen Artenschutz. Nach dem Gesetz ist es verboten, wildlebende Tiere ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder deren Lebensstätten zu beeinträchtigen oder zu zerstören.

Klaus Altena ©Foto: Bernd Völske | nh