KASSEL. Mit dem Ende der Sperrfrist dürfen seit dem 1. Februar Äcker und Grünland grundsätzlich wieder gedüngt werden, um die Pflanzen mit wichtigen Nährstoffen zu versorgen.
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KASSEL. Mit dem Ende der Sperrfrist dürfen seit dem 1. Februar Äcker und Grünland grundsätzlich wieder gedüngt werden, um die Pflanzen mit wichtigen Nährstoffen zu versorgen.
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