SCHWALMSTADT / OTTRAU. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2023 ermöglicht Kommunen, an den Erträgen von Windparks zu partizipieren. Pro erzeugter Kilowattstunde können 0,2 Cent freiwillig an Kommunen gezahlt werden, die Flächen in einem Radius von 2,5 Kilometern um die Anlagen besitzen. Diese Regelung gilt auch für bereits bestehende Windparks.
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