Bürgerversammlung in Baunatal: Thema Strom und Wasser
BAUNATAL. Natürlich haben Bürger eine Menge (Beteiligungs-) Rechte. Nach HGO – so heißt die Hessische Gemeindeordnung abgekürzt, sollen sie beispielsweise mindestens einmal im Jahr zu einer Bürgerversammlung eingeladen werden.

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