Zivilwagen kollidiert mit vermutlich berauschtem Ford-Fahrer
HOFGEISMAR. Wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz und die Abgabenordnung sowie Kennzeichenmissbrauchs und Straßenverkehrsgefährdung muss sich ein 30 Jahre alter Ford-Fahrer verantworten.

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