SCHWALMSTADT. Straßen und Bürgersteige sind ein notwendiges Gut der Daseinsvorsorge und Eigentum der Allgemeinheit, für deren Finanzierung nicht die Anlieger zur Verantwortung zu ziehen sind. Straßen sind Bestandteil der öffentlichen Infrastruktur, für deren Erhalt und Ausbau sich der Staat verantwortlich zeichnen muss.

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