Versammlungsfreiheit zählt zu den Grundrechten unserer Verfassung
GUDENSBERG. In den vergangenen Wochen fanden in Gudensberg mehrere Demonstrationen verschiedenster Art statt. Als Versammlungsbehörde musste die Stadt dabei stets prüfen, ob die Aktionen verboten werden konnten oder ob sie unter bestimmten Auflagen stattfinden durften.

Abseilaktion an der A49 © Foto: Wittke-Fotos-nh24