ALSFELD. Die Alsfelder Altöl-Havarie vom 8. Dezember 2017 beschäftigt noch immer die Behörden. So prüft die Staatsanwaltschaft in Gießen, ob ein Vergehen nach dem Paragraphen 324 des Strafgesetzbuches vorliegt. Dieser sieht für die unbefugte Verunreinigung von Gewässern eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.

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