HOMBERG/EFZE. Auch im Schwalm-Eder-Kreis ist mit sofortiger Wirkung von der Unteren Wasserbehörde in der Kreisverwaltung verfügt worden, dass die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern, also Bächen, Flüssen und Seen bis auf weiteres untersagt ist.

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