
Frank Dittmar ©Foto: Harry Soremski / nh
KASSEL. Das Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen hat in Hessen für Verunsicherung bei vielen Betrieben gesorgt. Unternehmen meldeten den Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie den Handwerkskammern zahlreiche Probleme, darunter kurze Fristen, fehlende Möglichkeiten zur individuellen Darstellung und die ausschließliche digitale Abwicklung. Nun wurden erste Verbesserungen angekündigt.
Kritik an Ablauf und Fristen
Der Hessische Industrie- und Handelskammertag (HIHK) und die Arbeitsgemeinschaft der hessischen Handwerkskammern bemängelten insbesondere den Start des Verfahrens während der Ferienzeit, in der Betriebe häufig unterbesetzt oder in Hochsaison sind. Auch die fehlende Anerkennung von Personalkosten sorgte für Unsicherheit, da sich die Vorgaben zu Beginn mehrfach geändert hatten.

Verbesserungen in Aussicht gestellt
Im Austausch mit dem Regierungspräsidium Kassel konnten die Kammern wichtige Anpassungen erreichen:
- Ein erneutes Schreiben informiert alle bereits kontaktierten Unternehmen über Fristverlängerungen und flexible Rückzahlungsmöglichkeiten, auch in Raten.
- Eine Anhebung der Bagatellgrenze von derzeit 500 EUR wird geprüft.
- Härten bei Rückforderungen sollen durch längere Fristen und Stundungsoptionen abgefedert werden.
Kammern fordern Planungssicherheit
Die Kammern betonen, dass Unternehmen verlässliche Rahmenbedingungen benötigen. Die Corona-Soforthilfen seien ursprünglich als schnelle und unbürokratische Unterstützung gedacht gewesen. Die Präsidenten des HIHK und der Handwerkskammern begrüßten daher die angekündigten Änderungen, sehen aber weiteren Handlungsbedarf.
Empfehlung an Betriebe
Da erste Rückforderungsbescheide bereits vorliegen und dabei teilweise laufende Betriebskosten nicht anerkannt wurden, empfehlen die Kammern den Unternehmen, zur Prüfung und Klärung fachlichen Rat, etwa durch Steuerberater, einzuholen. (wal)


