
Thorsten Wechsel ©Foto: privat | nh
SCHWALMSTADT. Die laufenden ĂberprĂŒfungen der wĂ€hrend der Pandemie ausgezahlten Corona-Soforthilfen sorgen bundesweit fĂŒr Diskussionen. Auch Steuerberater Thorsten Wechsel aus Schwalmstadt hat sich nun in einer Stellungnahme zu den RĂŒckforderungen geĂ€uĂert. Er kritisiert die angewandten Berechnungsmethoden und stellt die RechtmĂ€Ăigkeit der Abrechnungen infrage.
Kritik an Berechnungsgrundlage
Laut Wechsel fĂŒhren die PrĂŒfungen in zahlreichen FĂ€llen zu RĂŒckforderungen, die auf einem Schema beruhen, das die wirtschaftliche RealitĂ€t vieler Betriebe nicht abbildet. So wĂŒrden Personalkosten, die bei der Antragstellung noch berĂŒcksichtigt werden durften, jetzt auĂer Acht gelassen. Unternehmer, die Löhne und Sozialabgaben aus eigener Tasche gezahlt hĂ€tten, sĂ€hen sich dadurch benachteiligt.

Auch Investitionen und Abschreibungen wĂŒrden bei den Abrechnungen nicht einbezogen, ebenso wenig wie betriebliche KreditrĂŒckzahlungen. âKredite werden aus den ZahlungsĂŒberschĂŒssen des Unternehmens bedient und bleiben unberĂŒcksichtigtâ, so Wechsel. Zudem wĂŒrden Zahlungsverzögerungen von Rechnungen nicht einbezogen, obwohl sie die LiquiditĂ€t vieler Betriebe erheblich belastet hĂ€tten.
Fehlende Anerkennung betrieblicher und privater Kosten
Ăberdies verweist der Steuerberater auf die NichtberĂŒcksichtigung von Kosten, die fĂŒr Unternehmer zur Daseinsvorsorge notwendig sind, etwa KrankenkassenbeitrĂ€ge. Auch betriebliche Steuerzahlungen wie Umsatz- oder Gewerbesteuern wĂŒrden nicht angerechnet, wĂ€hrend Steuererstattungen hingegen als Einnahmen verbucht wĂŒrden. Zudem flössen betriebliche RĂŒcklagen in die Berechnungen ein, was nach Wechsel zu Verzerrungen fĂŒhre.
Zweifel an der RechtmĂ€Ăigkeit
Nach EinschĂ€tzung von Wechsel fĂŒhrt das Berechnungsschema dazu, dass ĂberschĂŒsse konstruiert werden, wo in Wahrheit Verluste und Belastungen entstanden seien. Betroffen seien vorwiegend Betriebe, die in der Pandemie Verantwortung ĂŒbernommen, Personal gehalten und ihre Verpflichtungen erfĂŒllt hĂ€tten.
Das Vorgehen sei nicht nur unfair, sondern auch rechtlich zweifelhaft. Zwar sei es richtig, dass Ăberkompensationen zurĂŒckgezahlt werden mĂŒssten. Sollte die Politik jedoch an der bisherigen Berechnung festhalten, bleibe vielen Unternehmern nur noch der Gang vor Gericht, wie dies bereits in Bayern und Nordrhein-Westfalen der Fall sei. Wechsel fordert, die Verfahren realitĂ€tsnah und gerecht zu gestalten, um Existenzen nicht zusĂ€tzlich zu gefĂ€hrden und das Vertrauen in staatliche Hilfsprogramme nicht dauerhaft zu beschĂ€digen. (wal)

