
Foto: Rauschgift und Schusswaffen - sichergestellt ©Foto: ZFA Frankfurt am Main / HLKA | nh
LAUTERBACH | GIEßEN. Ein groß angelegter Einsatz des Hessischen Landeskriminalamts (HLKA) und des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main hat am Dienstagmorgen (19. August 2025) unter anderem den Vogelsbergkreis in den Fokus gerückt. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Gießen gingen die Ermittler gemeinsam mit weiteren Polizeieinheiten gegen eine organisierte Rauschgiftgruppierung vor. Die Aktion war Teil eines umfangreichen Ermittlungskomplexes, der seit längerer Zeit vorbereitet worden war.
19 Durchsuchungen – Schwerpunkt auch im Vogelsbergkreis
Bei zeitgleich durchgeführten Durchsuchungen wurden insgesamt 19 Objekte kontrolliert – unter anderem im Landkreis Gießen, im Vogelsbergkreis sowie in Nordrhein-Westfalen. Rund 260 Einsatzkräfte waren beteiligt, darunter mehrere Spezialeinheiten sowie Kräfte des Hessischen Polizeipräsidiums Einsatz, des Polizeipräsidiums Mittelhessen und der Landespolizei Nordrhein-Westfalen.
13 Beschuldigte im Fokus der Ermittlungen
Den insgesamt 13 Beschuldigten im Alter zwischen 23 und 52 Jahren wird vorgeworfen, ihren Lebensunterhalt durch den Handel mit Betäubungsmitteln wie Kokain und Marihuana in erheblichem Umfang bestritten zu haben. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden handelte es sich um eine organisierte Struktur, die auf schwunghaften Rauschgifthandel ausgelegt war.
Drogen, Waffen und Vermögenswerte sichergestellt
Bei den Durchsuchungen stießen die Ermittler auf umfangreiches Beweismaterial. Neben Datenträgern und Dokumenten wurden unter anderem sichergestellt:
- etwa 2 Kilogramm Kokain
- rund 4 Kilogramm Crystal Meth
- 36 Kilogramm Haschisch
- 22 Kilogramm Marihuana
- mehrere tausend Ecstasy-Tabletten
- verschiedene Schusswaffen und Munition
- knapp 7.500 Euro Bargeld sowie weitere Vermögenswerte
Die Auswertung der Datenträger und Unterlagen ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
Haftbefehle gegen drei Beschuldigte
Drei der Verdächtigen wurden am Dienstagnachmittag dem Amtsgericht Gießen vorgeführt. Der Haftrichter erließ Haftbefehle wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Männer wurden anschließend in hessische Justizvollzugsanstalten eingeliefert.