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SCHWALMSTADT. Die Staatsanwaltschaft Marburg hat die Ermittlungen gegen vier Polizeibeamte im Zusammenhang mit den tödlichen Schüssen auf eine 20-jährige Frau am 24. Oktober 2024 eingestellt. Ein Sprecher der Behörde teilte mit, es habe sich kein hinreichender Tatverdacht wegen Totschlags ergeben.
Ablauf des Geschehens
Nach einem Gutachten hatten die Polizisten insgesamt 13 Schüsse auf die Frau abgegeben. Zuvor war die 20-Jährige stark alkoholisiert auf das Gelände der Polizeistation in Schwalmstadt gefahren. Ob sie selbst auf die Beamten geschossen hatte, konnte nicht abschließend geklärt werden. Sie wurde von mindestens zwei Kugeln getroffen. Ein Schuss hatte die tödlichen Verletzungen verursacht.

Die Staatsanwaltschaft erklärte, es spreche vieles dafür, dass die Frau nicht geschossen habe. In ihrer Softairwaffe sowie am Tatort sei keine Munition gefunden worden. Dennoch könne die Möglichkeit nicht völlig ausgeschlossen werden, dass Kunststoffkugeln verloren gingen oder unentdeckt blieben.
Rechtliche Einordnung des Einsatzes
Kriminologen bewerteten den Polizei-Einsatz trotz des tragischen Ausgangs als rechtlich gedeckt. Die Beamten befanden sich laut Expertise in einer Ausnahmesituation, in der sie in Sekundenbruchteilen zu handeln hatten. Täuschend echte Waffen können eine unmittelbare Einschätzung der Gefahr unmöglich machen und rechtfertigen laut Fachmeinung den Schusswaffengebrauch im Rahmen der Einsatzregeln.
Hintergrund zum Vorfall
An dem Schusswechsel waren drei Polizisten und eine Polizistin beteiligt. Sie blieben körperlich unverletzt. Die Frau war zuvor nach einem Alleinunfall in der Friedrich-Ebert-Straße in Treysa festgenommen und später wieder entlassen worden. Anschließend kehrte sie mit dem beschädigten Fahrzeug zur Polizeistation zurück. Dort kam es zu der Konfrontation, während sich die Beamten vor dem Dienstwechsel im Außenbereich aufhielten.
Hintergrund: Softairwaffen
Softairwaffen, auch Airsoft-Waffen genannt, verschießen kleine Kunststoffkugeln mit einem Durchmesser von meist sechs Millimetern. In Deutschland gelten sie je nach Geschossenergie als Spielzeug oder als erlaubnispflichtige Schusswaffen. Modelle mit einer Mündungsenergie unter 0,5 Joule sind ab 14 Jahren frei verkäuflich, leistungsstärkere Varianten dürfen nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden. Trotz ihrer oft realistischen Optik sind Softairwaffen nicht tödlich, können jedoch Verletzungen verursachen und werden von Polizei und Sicherheitskräften in Bedrohungslagen wie echte Schusswaffen behandelt. (wal)




1 Kommentar
Angriffe auf die Polizei gehen gar nicht und die Aktion mit einer Spielzeugwaffe zur Polizei zu kommen, die dümmste Idee überhaupt.
Aber 13 Schüsse abzugeben halte ich persönlich als unverhältnismäßig und erinnert mich eher als den Wilden Westen.