
©Wittke-Fotos-nh24
NEUSTADT | SCHWALMSTADT. In einem Antwortschreiben an die Bürgermeister Thomas Groll (Neustadt) und Tobias Kreuter (Schwalmstadt) hat die Autobahn GmbH des Bundes klargestellt, dass aktuell kein Anspruch auf zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an der A 49 besteht. Hintergrund sind vermehrte Beschwerden von Anwohnern seit der Freigabe des neuen Abschnitts.
Nur bei unvorhersehbarer Entwicklung nachbesserungsfähig
Laut der Autobahn GmbH sind Änderungen an bestehenden Lärmschutzanlagen grundsätzlich ausgeschlossen, sofern keine unvorhersehbaren Auswirkungen vorliegen. Gemeint sind damit Entwicklungen, die nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens eintreten und bei der damaligen Planung nicht absehbar waren.
Messung nicht entscheidend – Berechnung vorgeschrieben
Die Behörde verweist auf die Bundesimmissionsschutzverordnung, nach der der sogenannte Beurteilungspegel berechnet werden muss – nicht gemessen. Gründe dafür seien witterungsbedingte und verkehrliche Schwankungen. Grundlage der Berechnung sei die tatsächliche Verkehrsmenge.
Verkehrszählung 2025 soll Grundlage liefern
Im laufenden Jahr ist turnusgemäß eine neue Verkehrszählung auf Bundesfernstraßen geplant. Dabei sollen auch erste Daten für die Neubauabschnitte der A 49 erhoben werden. Erst nach deren Auswertung könne geprüft werden, ob es nicht vorhersehbare Lärmeinwirkungen gibt, die eine nachträgliche Prüfung rechtfertigen.
Bürgermeister bleiben dran
Die Bürgermeister Groll und Kreuter haben das Schreiben zur weiteren Beobachtung vorgemerkt und wollen das Thema weiterhin begleiten. (wal)
