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KASSEL. Drohnenaufnahmen im Urlaub sind beliebt â ob am Strand, in den Bergen oder im eigenen Garten. Doch fĂŒr den privaten Einsatz von Kameradrohnen gelten klare Regeln. Das RegierungsprĂ€sidium Kassel weist zum Ferienstart auf wichtige rechtliche Vorgaben hin.
âDrohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge, keine Spielzeugeâ, erklĂ€rt Jannik Donner, Drohnenexperte beim RegierungsprĂ€sidium. Bereits beim Kauf sollte geprĂŒft werden, ob ein EU-Kompetenznachweis oder sogar ein Fernpilotenzeugnis notwendig ist. FĂŒr Drohnen bis 250 Gramm (C0-Kategorie) ist kein Nachweis erforderlich â schwerere Modelle benötigen eine entsprechende Qualifikation.

DarĂŒber hinaus ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht. Drohnen mit Kamera oder einem Gewicht ĂŒber 249 Gramm mĂŒssen beim Luftfahrt-Bundesamt registriert werden. Die Betreiber erhalten eine e-ID, die sichtbar an der Drohne angebracht werden muss.
Beim Transport empfiehlt sich eine feuerfeste Akkutasche, da die verbauten Lithium-Polymer-Akkus nur im HandgepĂ€ck mitgefĂŒhrt werden dĂŒrfen.
Am Urlaubsort gilt: RĂŒcksicht auf Menschen und Tiere nehmen, Datenschutz wahren und auf Flugverbotszonen achten â etwa ĂŒber Naturschutzgebieten, FlughĂ€fen oder PrivatgrundstĂŒcken. Eine Ăbersicht fĂŒr Deutschland bietet die Plattform www.dipul.de. Auch im Ausland gelten Regelungen, die je nach Land variieren. (wal)
