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KASSEL. Drohnenaufnahmen im Urlaub sind beliebt – ob am Strand, in den Bergen oder im eigenen Garten. Doch für den privaten Einsatz von Kameradrohnen gelten klare Regeln. Das Regierungspräsidium Kassel weist zum Ferienstart auf wichtige rechtliche Vorgaben hin.
„Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge, keine Spielzeuge“, erklärt Jannik Donner, Drohnenexperte beim Regierungspräsidium. Bereits beim Kauf sollte geprüft werden, ob ein EU-Kompetenznachweis oder sogar ein Fernpilotenzeugnis notwendig ist. Für Drohnen bis 250 Gramm (C0-Kategorie) ist kein Nachweis erforderlich – schwerere Modelle benötigen eine entsprechende Qualifikation.
Darüber hinaus ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht. Drohnen mit Kamera oder einem Gewicht über 249 Gramm müssen beim Luftfahrt-Bundesamt registriert werden. Die Betreiber erhalten eine e-ID, die sichtbar an der Drohne angebracht werden muss.
Beim Transport empfiehlt sich eine feuerfeste Akkutasche, da die verbauten Lithium-Polymer-Akkus nur im Handgepäck mitgeführt werden dürfen.
Am Urlaubsort gilt: Rücksicht auf Menschen und Tiere nehmen, Datenschutz wahren und auf Flugverbotszonen achten – etwa über Naturschutzgebieten, Flughäfen oder Privatgrundstücken. Eine Übersicht für Deutschland bietet die Plattform www.dipul.de. Auch im Ausland gelten Regelungen, die je nach Land variieren. (wal)
