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Polizei bittet um Hinweise
SCHWALMSTADT-TREYSA. Am gestrigen Dienstagnachmittag, 8. Juli 2025, um kurz nach 14 Uhr, wurde in der Friedrich-Ebert-StraĂe in Schwalmstadt-Treysa ein Taxi von einer geworfenen Flasche getroffen und beschĂ€digt. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde die leere Bierflasche von einem Kind aus einer Dreiergruppe auf das vorbeifahrende Fahrzeug geworfen.
Die Gruppe, bestehend aus etwa zehn- bis zwölfjĂ€hrigen Jungen mit dunklen Haaren, hielt sich zum Tatzeitpunkt auf der FuĂgĂ€ngerbrĂŒcke in Höhe der benachbarten Grundschule auf. Nach dem Wurf flĂŒchteten die Kinder ĂŒber die BrĂŒcke in Richtung PestalozzistraĂe.

Die Flasche traf die Frontscheibe eines VW Touran und verursachte erheblichen Sachschaden in Höhe von rund 1.000 EUR. Der Fahrer des Taxis blieb unverletzt.
Die Polizeistation Schwalmstadt hat ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines gefĂ€hrlichen Eingriffs in den StraĂenverkehr eingeleitet. Zeuginnen und Zeugen, die Hinweise zur Tat oder den beteiligten Kindern geben können, werden gebeten, sich unter an die Polizei zu wenden. (wal)
Kontakt: Polizeistation Schwalmstadt

6 Kommentare
Noch ein Vorschlag an die Stadt:
Eine MaschendrahtbrĂŒcke anbringen
Und das Gleiche ĂŒber der A49 hinter Rommershausen:
https://www.walcoom.com/de/application/chain-link-fence/chain-link-railing.html
Habe ebenfalls Kinder irgendwelche KĂŒgelchen/kleine BĂ€lle von der BrĂŒcke werfen sehen. Hab mir nichts dabei gedacht, sah aus wie Kaugummis. HĂ€tte ich ne Flasche fliegen sehen, wĂŒsste ich nicht, wieso ich nicht ebenfalls die Polizei hĂ€tte einschalten sollen. @BREND. E – WĂ€rst Du der GeschĂ€digte, wĂŒrdest Du so einen Stuss hier vermutlich nicht mehr verzapfen. Und was Deine erwĂ€hnte TĂ€tergruppe anbelangt, da wird sich die Justiz (hoffentlich) ebenfalls drum kĂŒmmern. Selbstjustiz sehe ich da aber nicht als Alternative!
Die Polizei sucht ja Zeugen, wie Sie aus dem Artikel ersehen können.
Sowas muss unterbunden werden, denn das Werfen von Flaschen auf Fahrzeuge hÀtte in einem sehr schweren Umfall resultieren können.
Eltern haben klar ihre Aufsichtspflicht verletzt.
Sowas muss man direkt vors Gericht ziehen ganz böse Leute. Aber KinderfâŠâŠ die darf man nicht verfolgen die sind ja krank. DEUTSCHSLANDđ
In der Umgebung des Vorfalls sind ebenfalls Gruppen von ganz kleinen Kindern (5 oder 6 JĂ€hrige) auch nachts alleine unterwegsâŠ!
âWenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzen und das Kind dadurch einen Schaden erleidet oder verursacht, drohen rechtliche Konsequenzen. Zum Beispiel könne Sie fĂŒr entstandene SchĂ€den haftbar gemacht werden, wenn Ihr Kind fremdes Eigentum beschĂ€digt oder eine andere Person verletzt hat. Auch BuĂgelder oder MaĂnahmen durch das Jugendamt können die Folge sein. Ist das Kindeswohl gefĂ€hrdet, greift das Jugendamt ein â in ernsten FĂ€llen kann es sogar prĂŒfen, ob das Kind zeitweise oder dauerhaft woanders untergebracht werden sollte.â
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/familienrechtsschutz/aufsichtspflicht-eltern/
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