
@Foto: Vogelsbergkreis / nh
LAUTERBACH. Aufgrund anhaltender Trockenheit erlässt der Vogelsbergkreis erneut ein Verbot zur Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern. Wie der Erste Kreisbeigeordnete Patrick Krug mitteilt, sind viele Oberläufe von Bächen nahezu ausgetrocknet. Eine Entspannung der Lage sei nicht absehbar.
Das Entnahmeverbot gilt ab Samstag mit Veröffentlichung der entsprechenden Allgemeinverfügung. Es betrifft insbesondere die Wasserentnahme zur Gartenbewässerung oder landwirtschaftlichen Nutzung. Grundlage sind das Hessische Wassergesetz sowie die Allgemeinverfügung des Kreises.
Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 EUR geahndet werden. Zuständig für die Kontrolle und spätere Aufhebung des Verbots ist die Untere Wasserbehörde.
„Die Niederschläge reichen nicht mehr aus, um das Defizit in den Quellgebieten auszugleichen“, so Krug. Ziel sei es, die Gewässer zu schützen und kritische Zustände für Tiere und Pflanzen zu vermeiden. (wal)