
Das Gebäude Hartbergring 23 ©Wittke-Fotos-nh24
Nutzung jetzt Bebauungsplan konform
SCHWALMSTADT-TREYSA. Nach Bränden und nachgewiesenen schweren Sicherheitsmängeln wurde das Gebäude am Harthberging 23 in Schwalmstadt-Treysa am vergangenen Freitag erneut von Mitarbeitender des Bauaufsichtsamts des Landkreises überprüft. Eine Nutzung als Unterkunft ist weiterhin ausgeschlossen.
Hintergrund: Brände und illegale Nutzung
Das Gebäude war im Frühjahr durch zwei Brände und der nh24-Berichterstattung in den Focus der Bauaufsicht des Landkreises geraten. In der Folge hatte das Bauaufsichtsamt des Schwalm-Eder-Kreises eine sofortige Schließung per Sofortvollzug angeordnet. Ausschlaggebend waren erhebliche brandschutzrechtliche Mängel. Zudem wurde bekannt, dass die Immobilie entgegen des geltenden Bebauungsplans der Stadt Schwalmstadt genutzt wurde – unter anderem als Unterkunft für Haftentlassene.
Aktueller Stand: Gebäudenutzung laut Bebauungsplan
Laut Landkreissprecher Stephan Bürger wird das Gebäude derzeit jetzt ausschließlich vom Eigentümer selbst genutzt. Ansonsten sei es verschlossen und gesichert. Dem Bebauungsplan entsprechend befinden sich in dem Haus lediglich noch zwei gewerblich genutzte Einheiten. „Eine weitere Nutzung durch Bewohner gibt es nicht“, so Bürger auf Anfrage.
Unsere Berichterstattung nach den Bränden
Landkreis untersagt Nutzung des Gebäudes Harthbergring 23 im Sofortvollzug
Nach Bränden beim Verein Harthbergring e. V.
SCHWALMSTADT-TREYSA. Nach den beiden Bränden in dem Gebäude des Vereins Harthbergring e. V. am Harthbergring 23 in Treysa, in dem nach Angaben des Betreibers unter anderem wohnungslose Menschen, Haftentlassene und anerkannte Flüchtlinge in mindestens 27 Wohnungen leben sollen, liegt nach Auskunft des Schwalm-Eder-Kreises keine Baugenehmigung für die derzeitige Nutzung vor.
„Für die Nutzung des Gebäudes als Obdachlosenunterkunft liegt keine Baugenehmigung vor“, erklärte Landkreissprecher Stephan Bürger auf Anfrage von nh24.
„Die Nutzung des Gebäudes wird im Sofortvollzug untersagt.“ Die Untersagung gelte ab Zustellung des entsprechenden Bescheids, der derzeit von der Verwaltung vorbereitet und anschließend versandt werde, erläutert Bürger.
Ermittlungen wegen Brandstiftung
Beim Brand in der Nacht zu Samstag handelte es sich nach Ermittlungen der Polizei in Homberg um vorsätzliche Brandstiftung. Unbekannte hätten demnach einen Küchenschrank in Brand gesetzt. Vier Personen seien durch den entstandenen Rauch leicht verletzt worden, hätten jedoch übereinstimmend eine Behandlung im Krankenhaus abgelehnt.
Unter dem Eindruck der mutmaßlichen Brandstiftung werde nun auch ein Brand zwei Nächte zuvor, bei dem eine Waschmaschine in Flammen stand, erneut überprüft. Zunächst war man in diesem Fall von einem technischen Defekt ausgegangen. Die Ermittlungen zu beiden Vorfällen dauerten an, so Polizeisprecherin Yvonne Winter auf Anfrage.
Nutzung entsprach nicht dem Bebauungsplan
Die Stadtverordnetenversammlung Schwalmstadts hatte am 21. November 2022 eine Veränderungssperre für den Bereich Harthberg beschlossen. Diese wurde im November 2024 um ein weiteres Jahr verlängert. Damit ist dauerhaftes Wohnen in dem Gebiet weiterhin nicht zulässig. Zulässig war bisher ausschließlich eine Nutzung als Beherbergungsbetrieb, also für temporäres Wohnen, so Bürgermeister Tobias Kreuter gegenüber nh24.
Im konkreten Fall der jetzt vom Landkreis geschlossenen Unterkunft hätte ein entsprechender Antrag auf Nutzung als Beherbergungsbetrieb – sofern er vor Inkrafttreten der Veränderungssperre gestellt worden wäre – möglicherweise genehmigt werden können. Da die tatsächliche Nutzung jedoch nicht der ursprünglichen Genehmigung entsprach, habe der Eigentümer beziehungsweise Träger einen Antrag auf Nutzungsänderung gestellt, so Kreuter. Der Antrag wurde nach nh24 vorliegenden Informationen nicht genehmigt.
Die Zuständigkeit für den Bebauungsplan liegt bei der Stadtverordnetenversammlung, während der Landkreis für die Einhaltung der Bauordnung und des vorbeugenden Brandschutzes verantwortlich ist.
Ungeachtet der rechtlichen Vorgaben sollen sich nach Angaben mehrerer Stadtverordneter weitere Gebäudeeigentümer am Harthberg nicht an die geltenden Vorschriften halten. Gegenüber nh24 äußerten sie sich teils sehr konkret zu bestehenden Missständen und kritisierten das Vorgehen der Verwaltung auf Ebene des Landkreises, mehr noch auf seitens der Stadt deutlich.
Auf unsere Frage hin: Werden oder wurden weitere Gebäude auf dem Gelände der ehemaligen Kaserne entgegen dem Bebauungsplan genutzt?
Antwortete BĂĽrgermeister Kreuter: Dies ist der Stadt Schwalmstadt aktuell nicht bekannt. (wal)

