
@Symbolfoto: nh24
BORKEN. Zum achten Mal innerhalb von vier Wochen ist im Schwalm-Eder-Kreis ein Brand durch den unsachgemäßen Einsatz eines Abflammgeräts zur Unkrautbekämpfung entstanden. Am Samstag brannte in Borken (Am Kirschrain) eine Gartenhecke, nachdem beim Abflammen von Unkraut in einer Hofeinfahrt versehentlich das Nachbargrundstück betroffen war.
Die Flammen griffen auf die Hecke über, konnten jedoch durch die Freiwillige Feuerwehr Borken rasch gelöscht werden. Zwei Personen erlitten eine Rauchgasvergiftung und wurden vor Ort vom Rettungsdienst versorgt.
Der Sachschaden liegt im unteren fünfstelligen Bereich.
Die Polizei warnt eindringlich vor dem Gebrauch von Abflammgeräten – insbesondere bei trockener Vegetation, Wind oder in der Nähe brennbarer Materialien. In den letzten vier Wochen kam es im Schwalm-Eder-Kreis bereits zu acht vergleichbaren Bränden.
Neben der Gefahr für Gesundheit und Eigentum können den Verursachern erhebliche Kosten entstehen: Durchschnittlich belaufen sich diese laut betroffenen Kommunen auf rund 2.300 EUR pro Einsatz – abhängig vom Personal- und Zeitaufwand. Zudem drohen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen.
Präventionstipps der Polizei:
- Abflammgeräte nur bei absoluter Windstille und mit ausreichendem Abstand zu Gebäuden, Hecken und Zäunen verwenden.
- Geeignete Löschmittel wie Wasser, Gartenschlauch oder Feuerlöscher bereithalten.
- Geräte niemals unbeaufsichtigt lassen.
- Bei anhaltender Trockenheit grundsätzlich auf den Einsatz verzichten – auch wenn kein ausdrückliches Verbot besteht.

