
Das Gebäude Hartbergring 23 ©Wittke-Fotos-nh24
Nach Bränden beim Verein Harthbergring e. V.
SCHWALMSTADT-TREYSA. Nach den beiden Bränden in dem Gebäude des Vereins Harthbergring e. V. am Harthbergring 23 in Treysa, in dem nach Angaben des Betreibers unter anderem wohnungslose Menschen, Haftentlassene und anerkannte Flüchtlinge in mindestens 27 Wohnungen leben sollen, liegt nach Auskunft des Schwalm-Eder-Kreises keine Baugenehmigung für die derzeitige Nutzung vor.
„Für die Nutzung des Gebäudes als Obdachlosenunterkunft liegt keine Baugenehmigung vor“, erklärte Landkreissprecher Stephan Bürger auf Anfrage von nh24.
„Die Nutzung des Gebäudes wird im Sofortvollzug untersagt.“ Die Untersagung gelte ab Zustellung des entsprechenden Bescheids, der derzeit von der Verwaltung vorbereitet und anschließend versandt werde, erläutert Bürger.
Ermittlungen wegen Brandstiftung
Beim Brand in der Nacht zu Samstag handelte es sich nach Ermittlungen der Polizei in Homberg um vorsätzliche Brandstiftung. Unbekannte hätten demnach einen Küchenschrank in Brand gesetzt. Vier Personen seien durch den entstandenen Rauch leicht verletzt worden, hätten jedoch übereinstimmend eine Behandlung im Krankenhaus abgelehnt.
Unter dem Eindruck der mutmaßlichen Brandstiftung werde nun auch ein Brand zwei Nächte zuvor, bei dem eine Waschmaschine in Flammen stand, erneut überprüft. Zunächst war man in diesem Fall von einem technischen Defekt ausgegangen. Die Ermittlungen zu beiden Vorfällen dauerten an, so Polizeisprecherin Yvonne Winter auf Anfrage.

Nutzung entsprach nicht dem Bebauungsplan
Die Stadtverordnetenversammlung Schwalmstadts hatte am 21. November 2022 eine Veränderungssperre für den Bereich Harthberg beschlossen. Diese wurde im November 2024 um ein weiteres Jahr verlängert. Damit ist dauerhaftes Wohnen in dem Gebiet weiterhin nicht zulässig. Zulässig war bisher ausschließlich eine Nutzung als Beherbergungsbetrieb, also für temporäres Wohnen, so Bürgermeister Tobias Kreuter gegenüber nh24.
Im konkreten Fall der jetzt vom Landkreis geschlossenen Unterkunft hätte ein entsprechender Antrag auf Nutzung als Beherbergungsbetrieb – sofern er vor Inkrafttreten der Veränderungssperre gestellt worden wäre – möglicherweise genehmigt werden können. Da die tatsächliche Nutzung jedoch nicht der ursprünglichen Genehmigung entsprach, habe der Eigentümer beziehungsweise Träger einen Antrag auf Nutzungsänderung gestellt, so Kreuter. Der Antrag wurde nach nh24 vorliegenden Informationen nicht genehmigt.
Die Zuständigkeit für den Bebauungsplan liegt bei der Stadtverordnetenversammlung, während der Landkreis für die Einhaltung der Bauordnung und des vorbeugenden Brandschutzes verantwortlich ist.
Ungeachtet der rechtlichen Vorgaben sollen sich nach Angaben mehrerer Stadtverordneter weitere Gebäudeeigentümer am Harthberg nicht an die geltenden Vorschriften halten. Gegenüber nh24 äußerten sie sich teils sehr konkret zu bestehenden Missständen und kritisierten das Vorgehen der Verwaltung auf Ebene des Landkreises, mehr noch auf seitens der Stadt deutlich.
Auf unsere Frage hin: Werden oder wurden weitere Gebäude auf dem Gelände der ehemaligen Kaserne entgegen dem Bebauungsplan genutzt?
Antwortete Bürgermeister Kreuter: Dies ist der Stadt Schwalmstadt aktuell nicht bekannt. (wal)

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7 Kommentare
Das wurde aber dann höchste Zeit und die für diese unerträglichen Zustände verantwortlichen müssen dann auch zur rechenschaft gezogen werden mit allen Mitteln.
Ihr Schwälmer Feiglinge! Vom Leben nicht die geringste Ahnung!!! //
Ihr seid ja lustig. Die Staatsanwaltschaft war und ist froh, Menschen wie diese unterbringen zu können.
Und jetzt, wo so etwas passiert lassen die hohen Herren Herrn Sander hängen. Ich werde definitiv Strafanzeige gegen die tollen Obrigkeitshörigen stellen. Ich denke ihr könnt was erleben Freunde! So nicht! Gerechtigkeit muss sein!!!!
Ich finde es bedenklich, dass mehere Stadtverordnete wohl Kenntnis über nicht eingehaltene Vorgaben haben aber dann doch nicht namentlich genannt werden wollen noch ordentlich dies beim (zuständigen) Schwalm-Eder-Kreis anzeigen. Für mich schleierhaft wieso die Stadt den schwarzen Peter zugeschoben werden soll wenn die Zuständigkeit absolut eindeutig beim Kreis liegt. Dieser gigantische Wasserkopf in Homberg kostet den Steuerzahler unfassbar viele Steuern jedes Jahr und trotzdem wird er für die Unfähigkeit nicht mal richtig kritisiert. Es wird Zeit für ein richtiges Umdenken, auch bei den ach so kompetenten Stadtverordneten. Macht dieser Steuerverbrennungsbehörde in Homberg mal endlich Dampf unter dem Hintern
Endlich tut sich etwas in der Kaserne. Bleibt die Frage warum erst Menschen zu Schaden kommen müssen. Hätte die Stadt nicht schon früher eingreifen müssen? Dieser Kasernen-Block ist nur einer von vielen die behördlichen Auflagen zweckentfremdet sind!
Da steht doch eindeutig der Landkreis untersagt die Nutzung. Für mich bedeutet das der Landkreis ist bei solchen Sachen zuständig. Wenn in der Werkstatt ihres Autos bei der Reparatur gepfuscht wird machen sie doch auch nicht den Verkäufer des Autohauses verantwortlich. Hier hat meiner Ansicht nach der Schwalm-Eder-Kreis, hier die Bauaufsicht irgendwas nicht richtig gemacht oder ist zumindest der Sache nicht nachgegangen.
Wenn das alles stimmt, ist dies ein Skandal in Schwalmstadt. Bitte die Verantwortlichen sofort zur Rechenschaft ziehen.
Rücktritt aller Beteiligten!