
©Symbolfoto: Polizei | obs | nh
BAUNATAL/GUDENSBERG. Ein 21-jähriger Autofahrer aus Gudensberg hat am Montagabend auf der A 49 eine Zivilstreife der Polizei mit hoher Geschwindigkeit überholt und damit unfreiwillig die Aufmerksamkeit der Fahnder auf sich gezogen.
Gegen 17:40 Uhr war die Zivilstreife der Operativen Einheit BAB in Richtung Kassel unterwegs, als der VW Golf zwischen den Anschlussstellen Baunatal-Süd und Baunatal-Mitte mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit an ihnen vorbeifuhr. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ignorierte der Fahrer vollständig. Laut Polizei fuhr der Golf mit etwa 200 km/h, woraufhin die Beamten auf über 200 km/h beschleunigen mussten, um aufzuschließen.
Erst in Höhe der Anschlussstelle Baunatal-Nord konnte die Polizei den Raser mit Blaulicht und Martinshorn stoppen. Der 21-Jährige, der mit einem 16-jährigen Angehörigen unterwegs war, äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens ein und stellten seinen Führerschein sicher. Dem jungen Mann droht nun der endgültige Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine hohe Geldstrafe. (wal)
Aggressiver Schwarzfahrer attackiert Bundespolizistin
KASSEL-WILHELMSHÖHE. Ein 55-jähriger Wohnsitzloser aus Lettland sorgte am Montagmittag in einem ICE von München nach Kassel für einen Polizeieinsatz. Der Mann reiste ohne Fahrkarte und versteckte sich beim Halt in Kassel-Wilhelmshöhe in der Zugtoilette. Als Bundespolizisten ihn herausforderten, griff er eine Beamtin an und verletzte sie leicht. Nach kurzer Beruhigung wurde der Mann zur Identitätsfeststellung mit auf die Wache genommen. Gegen ihn läuft jetzt ein Strafverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte. Nach den Maßnahmen wurde er entlassen. (wal)

5 Kommentare
Dem jungen „möchtegern Rennfahrer“ ganz einfach die Faherlaubnis für mindestens mal 10 Jahre Entziehen und vor einer evtl. Wiedererteilung müsste dann zwingend auch eine positive MPU vorgelegt werden.
1 Sollen die beweisen das er 200kmh gefahren ist.
2 Leute fahren besoffen Auto und bekommen den Führerschein nicht abgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Sprechen Sie hier über sich selbst?
Es braucht nicht immer einen Zweiten Teinehmer.
einfach mal in der STVO Nachlesen.
§ 315d
Verbotene Kraftfahrzeugrennen
Wer im Straßenverkehr
3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Und da reicht die Aussage „Ich wollte nur mal schauen wie schnell der Fährt“…….
ist wohl gegen seinen eigenen geist gefahren wie auf einer spielekonsole oder wie erklärt sich das „rennen“ ohne weiteres beteiligtes fahrzeug? mit der geschwindigkeit wirds ohne messung schwer im verfahren
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