BAD WILDUNGEN. Die Polizei warnt vor zunehmenden Fällen von „Sextortion“, einer Erpressungsmasche im Internet. Dabei lernen Betroffene über soziale Netzwerke oder Chatplattformen fremde Personen kennen, die sie in sexuelle Videochats verwickeln. Anschließend drohen die Täter, intime Aufnahmen an Familie, Freunde oder online zu verbreiten, falls kein Geld gezahlt wird.
Ein aktueller Fall in Bad Wildungen zeigt, wie Betroffene richtig reagieren können. Ein 37-jähriger Mann hatte nach einem Videochat mit sexuellem Inhalt eine Forderung über fast 10.000 EUR erhalten. Trotz Drohungen zahlte er nicht, senkte die Forderung auf einen unteren dreistelligen Betrag und erstattete schließlich Anzeige bei der Polizei.
Polizei-Tipps gegen „Sextortion“:
- Nehmen Sie keine Freundschaftsanfragen von Fremden an.
- Teilen Sie keine persönlichen Daten online.
- Stimmen Sie intimen Videochats nicht zu und verschicken Sie keine Nacktaufnahmen.
- Sichern Sie Chatverläufe, brechen Sie den Kontakt ab und überweisen Sie kein Geld.
Betroffene sollten unverzüglich Anzeige erstatten und den Betreiber der Plattform kontaktieren, um Bildmaterial löschen zu lassen.
Hintergrund
Sextortion: Hintergründe und Varianten der Internet-Erpressung
Bei der sogenannten „Sextortion“ lernen Betroffene häufig eine fremde Person über soziale Netzwerke wie Twitter, Snapchat, Instagram, Facebook oder Dating-Plattformen kennen. Nach anfänglicher Kommunikation lenken die Täter die Gespräche gezielt auf Video-Telefonie, um das potenzielle Opfer dazu zu bringen, sich vor der Webcam auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen. Die Aufnahmen werden aufgezeichnet und anschließend als Erpressungsmittel genutzt. Die Täter drohen damit, die Videos oder Bilder zu veröffentlichen, falls ihre Forderungen – meist Geldzahlungen oder Bitcoins – nicht erfüllt werden. Oft versuchen sie zusätzlich, weitere Nacktaufnahmen zu erpressen.
Manche Täter kennen ihre Opfer persönlich, etwa aus früheren sexuellen oder romantischen Beziehungen. Auch in freundschaftlichen Beziehungen kann Eifersucht zu Sextortion führen.
Weitere Varianten der Sextortion
In einer anderen Form verschicken Täter Erpresserschreiben per E-Mail. Sie behaupten, kompromittierende Sexvideos von den Empfängern aufgenommen zu haben, und fordern Geld, um eine Veröffentlichung zu verhindern. Diese E-Mails werden oft massenhaft als Spam versendet.
Hinter rein online stattfindenden Fällen von Sextortion stehen häufig kriminelle Banden, die vom Ausland aus agieren, oder automatisierte Bots, die Erpresserschreiben versenden.
Betroffene Gruppen
Die Mehrheit der Opfer von Sextortion ist männlich, jedoch sind auch Frauen betroffen. Minderjährige können ebenfalls Opfer solcher Straftaten werden, insbesondere durch sogenanntes „Grooming“. Dabei manipulieren Täter Kinder, um sexualisierte Aufnahmen von ihnen anzufertigen. Solche Handlungen erfüllen oft den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs (§ 176b StGB).
Intimaufnahmen von Jugendlichen, etwa durch Sexting, können ebenfalls als Erpressungsmittel dienen. Inhalte, die unter den Straftatbestand von § 184c StGB fallen, werden verwendet, um weitere sexualisierte Inhalte zu erzwingen. Dies kann Betroffene in eine zunehmende Zwangslage bringen und sie weiter unter Druck setzen.
Prävention und Schutz
Es ist wichtig, wachsam im Umgang mit sozialen Netzwerken zu sein und keine intimen Inhalte an Fremde zu senden. Wer Opfer von Sextortion wird, sollte umgehend Anzeige erstatten, den Kontakt abbrechen und keine Zahlungen leisten. (wal)