KASSEL. Die Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer bleiben im Jahr 2025 auf Vorjahresniveau. Während die Grundsteuer B bei 490 Prozent verharrt, sinkt der Hebesatz der Grundsteuer A auf 345 Prozent, um den Vorgaben der Hessischen Steuerverwaltung zu entsprechen.
Die Anpassung erfolgt durch eine separate Satzung, da der Haushalt 2025 wegen Verzögerungen bei der Grundsteuerreform und dem Kommunalen Finanzausgleich erst im Januar 2025 eingebracht wird. Der Hebesatz der Gewerbesteuer bleibt ebenfalls unverändert. (wal)