SCHWALMSTADT. Seit dem 1. November bietet das Asklepios Klinikum Schwalmstadt ein erweitertes Konzept in der Geburtshilfe an. Teil des neuen Versorgungspfads sind zusätzliche Hebammenkontakte, eine spezielle App und ergänzende Vorsorgeangebote.
Das Programm, entwickelt in Zusammenarbeit mit der Techniker Krankenkasse, der Barmer sowie den Asklepios- und RHÖN-Kliniken, zielt unter anderem auf eine Reduktion von Kaiserschnitten, bessere Mutter-Kind-Bindung und ein positives Geburtserlebnis ab. Es umfasst ein individuelles Aufnahmegespräch, regelmäßige Hebammen-Sprechstunden und digitale Unterstützung.
Die begleitende App vermittelt Wissen zur Geburtsvorbereitung und Nachsorge und soll Ängste reduzieren sowie postnatalen Depressionen vorbeugen. Ergänzend erhalten die Schwangeren ein Blutdruckmessgerät zur Eigenkontrolle.
Das Klinikum betont, dass das Angebot die übliche ambulante Versorgung durch Hebammen oder Ärztinnen und Ärzte nicht ersetzt, sondern sinnvoll ergänzt. Ziel ist es, die Sicherheit und Qualität in der Geburtshilfe weiter zu erhöhen.
Eine Liste weiterer Klinken, die sich am Vertrag beteiligen, finden Sie hier.
Hintergrund:
Die Qualitätsverträge orientieren sich am entsprechenden Beschluss aus dem Jahr 2023 des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), dem obersten Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen in Deutschland. Sie verfolgen in erster Linie das Ziel, Schwangere in der Klinik besser zu versorgen, indem durch die Erhebung von sogenannten „PROMs“ und „PREMs“ ein strukturiertes Rückmeldesystem an die Klinik digital und ohne Mehraufwand für die Praxen geschaffen wird. Zur Erläuterung: Im Gegensatz zu PROMs (Patient-Reported Outcomes Measures) untersuchen PREMs (Patient-Reported Experience Measures) nicht die Ergebnisse der medizinischen Versorgung, sondern die Auswirkungen des Versorgungsprozesses auf das Patientenerleben, z.B. die Kommunikation oder auch die Unterstützung in der Versorgung. Auch postnatal, also nach der Geburt, werden die Mütter wie gewohnt über ihre niedergelassenen Ärzte betreut. Die Qualitätsverträge lassen die Schwangerenvorsorge durch niedergelassene Frauenärzte unberührt. Das heißt: Schwangere, die am Qualitätsvertrag teilnehmen, werden nicht vorzeitig in die klinische. (wal)