WIESBADEN. Laut dem Luchsbericht 2023/24 sind in Hessen neun selbständige Luchse sowie vier Jungtiere nachgewiesen worden, die teils im Grenzgebiet zu Niedersachsen leben.
Die Sichtungen stammen überwiegend aus Nord- und Nordosthessen und wurden vor allem durch Fotofallen belegt. Im Reinhardswald wurde erneut ein Weibchen mit Jungtieren gesichtet, was auf eine wiederholte Fortpflanzung hinweist. Der Bericht dokumentiert insgesamt 82 Luchshinweise – ein leichter Anstieg gegenüber dem Vorjahr.
Hintergrund
1833 soll im Odenwald der letzte Luchs erlegt worden sein, danach galt die Art in Hessen ausgerottet. Der Arbeitskreis Hessenluchs konstituierte sich im Mai 2004 auf Initiative des Ökologischen Jagdvereins Hessen (ÖJV) und des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland, Landesverband Hessen (BUND). Weitere tragende Organisationen sind die Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft Hessen (ANW), der Bund Deutscher Forstleute (BDF), die Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON), der Naturschutzbund Hessen (NABU) und die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Hessen (SDW) sowie der Landesbetrieb Hessen-Forst.
Seit 2007 erstellt der Arbeitskreis (AK) Hessenluchs jährlich den Luchsbericht im Auftrag des Landes Hessen. Im AK arbeiten Naturschützerinnen und Naturschützer, Forstleute, Jägerinnen und Jäger aus verschiedenen Verbänden zusammen. Ziel ist eine sachgerechte Information über den Luchs in Hessen. Arbeitsgrundlage sind die Belege für das Vorkommen des Luchses in Hessen (Sichtungen, Fährten und andere Nachweise), die vom Arbeitskreis gesammelt, bewertet und in einem hessenweiten Luchsregister zusammengeführt werden.
2011 wurde mit Fotofallen des BUND Hessen im Forstamt Melsungen erstmals wieder Reproduktion nachgewiesen. Durch die in den folgenden Jahren im Auftrag des HLNUG betreuten umfangreichen Fotofallenprojekte gelang die Dokumentation der Reproduktion von Luchsen zwischen 2010 und 2015. 2016 konnte keine Reproduktion festgestellt werden. Seit 2014 führt das HLNUG ein eigenes Fotofallenmonitoring zum Luchs durch, bis zum Jahr 2021 wurde dies im Rahmen eines Kooperationsprojekts mit der Uni Göttingen betrieben.
Die Luchsdatenerfassung ist die primäre Aufgabe der rund 50 regionalen Luchsbeauftragten, die auch Ansprechpersonen für die Bevölkerung bei allen Fragen zum Luchs in ihren Landkreisen sind. Die erfassten Daten fließen im HLNUG in die Gesamtdatenbank ein, wo sie als Teil des Monitorings der streng geschützten Arten der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitatrichtlinie) geprüft und weiterbearbeitet werden. (wal)