GIEßEN / FRANKFURT. Nach langwierigen Ermittlungen der ehemaligen Sonderkommission Rhein-Main des Hauptzollamtes Gießen wegen organisierter Schwarzarbeit erging durch das Landgericht Frankfurt am Main ein Urteil.
Wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 55 Fällen, Betrugs in 50 Fällen und Steuerhinterziehung in 56 Fällen wurden vier Angeklagten, ein 58-jähriger Türke zu sechs Jahre und neun Monaten, ein 45-jähriger Serbe zu sechs Jahren und acht Monaten, ein 49-jähriger Serbe und ein 51-jähriger Grieche zu je zwei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe, verurteilt.
Zudem wurde die Einziehung von 2,6 Millionen Euro angeordnet. Die Geschäftsleute betrieben über Jahre hinweg einen Schwarzarbeiterring im Baugewerbe, wobei ein Schaden von rund 17 Millionen Euro entstand.
Der Zoll entdeckte die Vergehen aufgrund von Geldwäscheverdachtsanzeigen der Financial Intelligence Unit (FIU). Bei den Ermittlungen, unter dem Decknamen „Medusa“, wurden umfangreiches Beweismaterial sowie Bargeld, Gold und Diamanten sichergestellt. Dank der monatelangen Auswertung des Materials gelang es dem Zoll, das Netzwerk der Scheinfirmen, das die Angeklagten zur Generierung von Schwarzlöhnen nutzten, zu zerschlagen. Die Bande beschäftigte Arbeitnehmer, die nicht oder nur unzureichend zur Sozialversicherung gemeldet wurden. Die so gewonnenen Schwarzlöhne wurden genutzt, um am Markt günstiger Bauleistungen anzubieten und sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. (wal)