Keine Gefahr für Menschen
KASSEL. Im Kasseler Stadtgebiet wurde am Montag die Blauzungenkrankheit bei zwei Schafen nachgewiesen. Die Krankheit, verursacht durch das Blue-Tongue-Virus Serotyp 3 (BTV3), wird durch blutsaugende Insekten, sogenannte Gnitzen, übertragen. Menschen sind nicht gefährdet. Betroffen sind in der Regel Schafe, Ziegen, Rinder und andere Wiederkäuer wie Alpakas und Lamas.
Hessen hat seinen BT-Freiheitsstatus verloren, da der Virus Anfang Juli 2024 im Vogelsbergkreis nachgewiesen wurde. Der Erreger verursacht vor allem bei Schafen und Ziegen schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle. Typische Symptome sind hohes Fieber, geschwollene und gerötete Zunge sowie Maulschleimhäute, Schwellungen im Maul- und Nasenbereich, Speichelfluss, Fressunlust, Rötungen am Kronsaum der Klauen, Lahmheiten, Aborte und ungeklärte Todesfälle.
Hintergrund
Impfung ist die einzige Schutzmaßnahme
Anders als bei anderen anzeigepflichtigen Tierseuchen, gibt es im Fall der Blauzungenkrankheit keine amtlichen Bekämpfungsmaßnahmen wie Bestandsräumungen mit anschließender Reinigung und Desinfektion oder gar Tötungen von Tieren. Die einzig wirksame Schutzmaßnahme ist die Impfung gegen das aktuelle Blauzungenvirus mit der Erregervariante Serotyp 3 und eine Behandlung gegen Insekten.
Drei Wochen nach der Grundimmunisierung liegt der wirksame Impfschutz vor. Aktuell sind drei Impfstoffe für Schaf und Rind zugelassen, dies können aber auch vom Tierarzt auf Ziegen umgewidmet werden.
Empfehlungen und Hinweise
Das städtische Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit gibt folgende Empfehlungen/Hinweise:
- Sie können Ihre Schafe/ Ziegen bestmöglich schützen, indem Sie ihren Bestand gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen.
- Die Impfung schützt Ihre Tiere vor schweren Krankheitsverläufen und Todesfällen.
- Für geimpfte Tiere bestehen zwar keine erleichterten Bedingungen, was die Verbringungsregelungen anbelangt – aber allein der Schutz vor Tierverlusten (Todesfälle) ist Grund genug, eine Bestandsimpfung durchzuführen. Dies umso mehr, da für an der Blauzungenkrankheit verendete Tiere keine Entschädigungen gezahlt werden.
- Für die Impfung gewährt das Land Hessen zusammen mit der Hessischen Tierseuchenkasse eine Beihilfe in Höhe von 2 Euro pro Impfdosis je Schaf bzw. Ziege (bei Rindern liegt diese bei 3 Euro pro Dosis je Tier). Die Impfstoffbeschaffung sowie die Abrechnung der Beihilfe erfolgen über den Impf-Tierarzt.
Da es außer der Impfung keine Maßnahmen gibt, die eine vergleichbare Schutzwirkung erzielen können, dienen die folgenden Vorsorgemaßnahmen (Biosicherheitsmaßnahmen) lediglich als „flankierende“ Aktionen. Diese sollten insbesondere bis zum Eintritt eines wirksamen Impfschutzes beachtet werden:
- Überwachung und Meldung: Beobachten Sie Ihre Tiere aufmerksam und engmaschig auf Symptome und melden Sie verdächtige Fälle sofort dem Veterinäramt.
- Vorbeugende Behandlung gegen Insekten mit zugelassenen Repellentien oder Insektiziden.
- Falls möglich, ist das Weidemanagement anzupassen: Gnitzen sind vor allem in den Morgenstunden und in der Abenddämmerung aktiv – und zwar bereits ab Außentemperaturen von 10 – 12°C. Hauptflugzeit ist von Juni bis Oktober.
- Die Vermehrung der Gnitzen/ Larvenentwicklung findet in feuchten, sumpfigen Bereichen bzw. in schlammig-modrigen Substraten statt. Aber selbst durch Meidung solcher Weidegebiete oder Plätze kann die Ausbreitung der Gnitzen durch Windverdriftung und die aktive Bewegung dieser Steckmücken nicht verhindert werden. Gnitzen können je nach Wetterlage eine Strecke von bis zu 150 km zurücklegen. (wal)