Großer Schlag gegen illegale Shisha-Tabak-Herstellung
KASSEL. Mehr als drei Tonnen Tabak wurden am Mittwoch, bei Durchsuchungsmaßnahmen in Kassel durch das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main sichergestellt.
Die Maßnahmen, die unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Kassel durchgeführt wurden, umfassten insgesamt neun Wohn- und Geschäftsräume. Zusätzlich zum Tabak wurden rund 700 Liter Glycerin, 600 Liter Aromastoffe, über 180 Liter Substitute sowie eine Vielzahl an Verpackungsmaterialien und Produktionsgeräten für die illegale Herstellung von Wasserpfeifentabak beschlagnahmt.
Gegen die vier mutmaßlichen Täter aus dem Raum Kassel wird wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei durch die illegale Herstellung und den Verkauf von unversteuertem Wasserpfeifentabak ermittelt. Die Männer im Alter von 21 bis 34 Jahren sollen den verdeckten Ermittlungen zufolge arbeitsteilig an der illegalen Herstellung des Shisha-Tabaks beteiligt gewesen sein. Die Ermittlungen basieren auf einem Hinweis des Zollfahndungsamtes Berlin-Brandenburg.
Neben den Tabakwaren wurden außerdem 26.500 Euro Bargeld sowie elektronische Speichermedien wie Handys und Laptops sichergestellt.
„Durch die Sicherstellung des Tabaks und der großen Anzahl an Vormaterialien und Utensilien zur Herstellung weiteren Shisha-Tabaks konnte durch das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main ein Steuerschaden im hohen sechsstelligen Bereich aufgedeckt werden. Zudem besteht die Gefahr von erheblichen gesundheitlichen Schäden, insbesondere durch den Konsum von illegal hergestelltem Wasserpfeifentabak“, so ein Sprecher des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main.
An der Maßnahme waren Kräfte des Polizeipräsidiums Nordhessen sowie des Technischen Hilfswerks – Ortsverband Kassel beteiligt.
Die weiteren Ermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Kassel werden durch das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main – Dienstsitz Kassel geführt.
Hintergrund
Wasserpfeifentabak und Zigaretten unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland als sogenannte verbrauchsteuerpflichtige Waren der Tabaksteuer. Tabakwaren dürfen in Deutschland nur zum Verkauf angeboten und verkauft bzw. gekauft werden, wenn sie hier (im Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland) ordnungsgemäß versteuert worden sind. Das ist an den deutschen Steuerzeichen zu erkennen. Wer Tabakwaren, für die die Tabaksteuer hinterzogen wurde, mit einer Bereicherungsabsicht ankauft oder sich oder einem Dritten verschafft oder diese unversteuerten Tabakwaren absetzt oder abzusetzen hilft, begeht eine strafbare gewerbsmäßige Steuerhehlerei. (wal)