KASSEL. Im Hochsommer beginnt die Brunftzeit der Rehe, in der Jägersprache auch Blattzeit genannt. Dadurch steigt ab Mitte Juli das Risiko, dass die Tiere während der Partnersuche unvermittelt auf die Straße laufen und Unfälle verursachen.
Die Blattzeit dauert bis in den August hinein. Das Regierungspräsidium (RP) Kassel als Obere Jagdbehörde rät allen Verkehrsteilnehmenden deshalb aktuell zu besonderer Vorsicht.
Zurzeit sind die Rehböcke auf „Freiersfüßen“: Als wären sie blind, laufen sie den paarungsbereiten Ricken, so heißt das weibliche Rehwild, mitunter kilometerweit hinterher. Als Teil des Brunftrituals entziehen sich die Ricken ihrerseits. Daher folgen die Rehböcke den Ricken über Stock und Stein, durch dichtes Unterholz ebenso wie über Wiesen und Äcker, aber eben auch über viel befahrene Straßen, die die Rehe normalerweise meiden.
Das wilde Treiben der Tiere findet zu jeder Tages- und Nachtzeit statt und ist nicht nur auf den Wald begrenzt. Autofahrende müssen deshalb auch außerhalb der Wälder jederzeit mit Rehwild rechnen, das plötzlich und unvermittelt die Straße überquert. Wer auf den Straßen unterwegs ist, kann also durch rücksichtsvolles und vorausschauendes Fahren dazu beitragen, dass Personen- und Sachschäden vermieden werden und den Wildtieren kein unnötiges Leid zugefügt wird. Vor allem in Waldgebieten und außerhalb von Ortschaften rät das RP Kassel noch bis Mitte August zu besonderer Aufmerksamkeit im Verkehr. Unfallschwerpunkte sind vor allem Straßen, die zumindest auf einer Seite von Wald begrenzt sind. Aber auch entlang von Hecken oder zwischen hohen Ackerbaukulturen wie Maisfeldern kann unvermittelt Rehwild auftauchen.
Immer mit nachfolgenden Tieren rechnen!
Achtung! Ein Reh kommt selten allein – meist folgt der Bock der Ricke. Wechselt ein Reh oder auch ein anderes Wildtier über die Straße, muss immer mit nachfolgenden Tieren gerechnet werden. In einem solchen Fall deshalb immer runter vom Gas, wenn nötig abblenden und die Stelle nur ganz langsam passieren.
In Hessen sterben rund 15.000 Rehe jedes Jahr bei Verkehrsunfällen, bundesweit sind es etwa 200.000. Dabei sterben nicht alle Rehe auf der Stelle. Oft können sie sich mit schweren Verletzungen noch ein Stück davonschleppen. Um das verletzte Wild von seinen Qualen zu befreien, müssen Jäger ihm dann mit speziell ausgebildeten Jagdhunden nachsuchen. Nicht selten verletzen sich bei einem Wildunfall auch die Fahrzeuginsassen und es kommt zu hohen Sachschäden am Fahrzeug.
Bei einem Unfall unbedingt die Polizei verständigen!
Hat es trotz aller Vorsicht doch einmal gekracht, sollte die nächste Polizeidienststelle kontaktiert werden. Dabei ist es nicht wichtig, ob das Reh noch vor Ort ist oder fliehen konnte. Die Polizei stellt dann eine Unfallbestätigung für die Versicherung aus und verständigt den zuständigen Jagdpächter. Darüber hinaus ist Folgendes zu beachten:
- Unfallstelle sichern (Warnblinklicht, Warndreieck, Warnweste)
- Sich nicht dem verletzten Tier nähern, da dieses panisch werden kann und dadurch das Leiden noch vergrößert würde. Es kann passieren, dass das Wild versucht zu flüchten und weitere Unfälle verursacht. Auch ein totes Tier nicht anfassen (Seuchen- und Verletzungsgefahr)
- Beweise dokumentieren (Schäden fotografieren, Adressen von Zeugen notieren)
- Spuren am Fahrzeug bis zur Klärung der Versicherungsfrage nicht beseitigen
- Das Tier am Unfallort liegen lassen (Mitnehmen gilt als Wilderei und ist strafbar)
Den Unfallort ohne Meldung zu verlassen, stellt einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar. Daher können im Anschluss rechtliche Unannehmlichkeiten drohen.
Hintergrund:
Das Regierungspräsidium Kassel fungiert als Obere Jagdbehörde für das gesamte Land Hessen. Als solche übt das RP Kassel die Fachaufsicht über die Unteren Jagdbehörden aus, die bei den Landkreisen bzw. Magistraten der kreisfreien Städte angesiedelt sind. Dazu gehört u.a. auch die fachliche Beratung der Unteren Jagdbehörden. Die Obere Jagdbehörde nimmt hoheitliche Aufgaben nach Bundesjagdgesetz, Hessischem Jagdgesetz und Bundeswildschutzverordnung wahr. Weitere Rechtsgrundlagen bestehen in Verordnungen über: Jagd- und Schonzeiten, Jägerprüfung, Wildfütterung, Fangjagd, Hegegemeinschaften, Jagdbeiräte. (wal)
Weitere Informationen:
https://rp-kassel.hessen.de/forsten-und-landwirtschaft/jagd
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