Einbruch im Leistweg
SCHWALMSTADT-TREYSA. Zwischen Montagmittag und Dienstagmorgen waren Einbrecher in einer Gartenhütte im Leistweg in Schwalmstadt-Treysa. Sie stahlen zwei Luftgewehre sowie etwas Bargeld.
Der Schaden an einem aufgebrochenen Fenster liegt bei rund 50 Euro.
Kontakt: Polizeistation Schwalmstadt
E-Bike stand hinter Hecke
FRITZLAR-UNGEDANKEN. Ein E-Bike im Wert von 5.000 Euro haben bislang Unbekannte am Mittwoch gegen 22:45 Uhr in der Bahnhofstraße in Fritzlar-Ungedanken gestohlen. Das mintgrüne E-Bike der Marke Focus vom Typ Thron CX 750 stand hinter einer Hecke auf dem Parkplatz eines Restaurants.
Internet/Kontakt: Polizeistation Fritzlar
4 Kommentare
wer hat bitte schön Luftgewehre im Garten? wenn dann , dann aber bitte richtig lagern, so daß keiner dran kommt, das ist absolut unverandwortlich was der die da gemacht haben.
Was spricht dagegen ein Luftgewehr in der Gartenhütte zu haben? Es steht auch nirgends, dass das Gewehr falsch gelagert war. Ein erlaubnisfreies LG muss lediglich in einem verschlossenem Koffer, oder auch ausreichend in einem abschließbaren Kleiderschrank, gelagert werden. Den Koffer nimmt man einfach mit, den Schrank bricht man auf. Da man (hier) nicht weiß wie die Gewehre gelagert waren, kann man auch nicht von unverantwortlich sprechen…
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Erwerb und Besitz von Softair-, Druckluft-, Federdruckwaffen und Co2-Waffen mit F-Zeichen
Der Erwerb und Besitz von Softair-, Druckluft-, Federdruckwaffen und Co2-Waffen mit F-Zeichen ist erlaubnisfrei ab 18 Jahren. Geschosse dafür sind ohne jede Altersbeschränkung frei erwerb- und besitzbar.
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Jedes Schießen außerhalb von Schießstätten ist erlaubnispflichtig (§ 12 Abs. 4 Satz 1 WaffG). Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG:
Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
alleine da lag schon ein berstoß gegen das gültige Waffengesetz vor, ich denke nicht, das dort eine Feste Wand, oder ein dementsprechend hoher Erdwall ist, so daß die Geschosse nicht das Grundstück Verlassen können.
Bin ich blind? Wo steht hier das geschossen wurde? Wenn ich so ein Gewehr zu Hause oder in der Gartenhütte verwahre, dann heißt das noch lange nicht das ich dort auch schieße. Abgesehen davon könnte ich auch in einen Geschossfang, den ich an der Gartenhütte anbringe, schießen. Somit wäre sichergestellt, dass das Geschoss das Besitztum nicht verlässt. Ihre eingestellte Information hat also absolut nichts mit dem geschilderten Fall/Diebstahl zu tun. Ich würde mich erstmal richtig informieren, bevor ich hier einen unqualifizierten Kommentar abgebe…
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