Ausbruch der Vogelgrippe in Edermünde
EDERMÜNDE | HOMBERG (EFZE). In der vergangenen Woche wurde in einem landwirtschaftlichen Legebetrieb in Edermünde der Ausbruch der Vogelgrippe (H5N1-Virus) festgestellt. In der Folge ließ der Landkreis rund 15.000 Legehennen töten.
Allgemeinverfügung des Schwalm-Eder-Kreises
Als Reaktion auf den Ausbruch hat der Schwalm-Eder-Kreis eine Allgemeinverfügung erlassen, die am 13. Februar in Kraft tritt.
Ausweitung der Aufstallungspflicht
Die neue Verfügung weitet die bestehende Aufstallungspflicht aus. Bisher waren nur Geflügelhalter in der 3-Kilometer-Schutzzone und der 10-Kilometer-Überwachungszone um den betroffenen Betrieb verpflichtet, ihre Tiere im Stall zu halten. Ab dem 13. Februar gilt diese Pflicht für alle Geflügelhalter im gesamten Schwalm-Eder-Kreis.
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Weitere Maßnahmen
Zusätzlich zur Aufstallungspflicht werden Geflügelschauen im Kreisgebiet untersagt. Die Ausführung von Geflügel aus dem Schwalm-Eder-Kreis zu Geflügelschauen in anderen Landkreisen ist ebenfalls nicht zulässig.
Hintergrund der Maßnahmen
Die Aufstallungspflicht und die anderen Maßnahmen dienen dazu, die weitere Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern. Das Virus kann für Wildvögel und Hausgeflügel tödlich sein.
Informationen und Verfügbarkeit
Die vollständigen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen können der Allgemeinverfügung entnommen werden. Sie gelten bis zur amtlichen Aufhebung durch den Schwalm-Eder-Kreis. Die dritte Allgemeinverfügung ist bereits auf der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de einsehbar. (wal)
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1 Kommentar
die wenigsten Hühnerhalter wissen das und auf dem Dorf schon mal eh nicht da laufen sie noch alle im Garten herum
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