GIEßEN. Auch wenn der Winter sich dem Ende neigt, haben Bauarbeiter weiterhin Anspruch auf beheizte Pausenräume. Das hat das Regierungspräsidium Gießen mitgeteilt.
Gemäß der Arbeitsstättenverordnung müssen Arbeitgeber auf Baustellen bei umfangreichen Arbeiten einen Pausenraum zur Verfügung stellen, der mit Tisch, Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne, möglichst ausreichendem Tageslicht, einer Heizung, Abfallbehälter und künstlicher Lichtquelle ausgestattet ist. Die Heizung muss in der Lage sein, eine Lufttemperatur von 18 Grad zu erreichen.
Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben werden die Baukontrolleure des Regierungspräsidiums aktiv. In der Regel genügt ein mündlicher oder schriftlicher Hinweis, um Abhilfe zu schaffen. Bei eklatanten Verstößen kann auch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden, aufgrund dessen Bußgelder fällig werden können.
Weitere Informationen, etwa zur örtlichen Zuständigkeit der einzelnen Baukontrolleure in den Landkreisen Limburg-Weilburg, Lahn-Dill, Marburg-Biedenkopf, Gießen und Vogelsberg, sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums unter https://rp-giessen.hessen.de/arbeits-und-verbraucherschutz (Stichworte: Arbeitsschutzorganisation und Arbeitsschutz auf Baustellen) zu finden. Die RP-Arbeitsschutzdezernate sind unter 0641 303-3237 und unter arbeitsschutz-giessen@rpgi.hessen.de zu erreichen. (wal)
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