HOMBERG (EFZE). Der Schwalm-Eder-Kreis setzt auch im Jahr 2024 auf die Anerkennung und Würdigung von hervorragenden sportlichen Leistungen sowie langjährigem ehrenamtlichem Engagement im Bereich des Sports.
Landrat Winfried Becker informierte, dass bis zum 29. Februar 2024 Anträge für die begehrte Sportehrenurkunde des Kreises eingereicht werden können.
Aktive Sportlerinnen und Sportler, sowohl Einzelpersonen als auch Mannschaften, qualifizieren sich für die Ehrung, wenn sie im Jahr 2023 in olympischen Disziplinen den Hessenmeistertitel errungen haben, eine Meisterschaft in länderübergreifenden Wettbewerben wie beispielsweise südwestdeutschen Meisterschaften gewonnen haben oder einen der ersten drei Plätze bei deutschen Meisterschaften, Europameisterschaften oder Weltmeisterschaften belegt haben. Eine erneute Auszeichnung ist nur möglich, wenn im Jahr 2023 eine höhere Platzierung erreicht wurde, sofern der Athlet bereits zuvor durch den Kreis geehrt wurde.
Ehrenamtlich tätige Personen in Sportvereinen erfüllen die Ehrungsvoraussetzungen, wenn sie über einen Zeitraum von mindestens 25 Jahren als Vorstandsmitglied in einem Sportverein, einem der Sportverbände oder dem Landessportbund oder als Übungsleiter aktiv waren.
Antragsvordrucke für die Sportehrenurkunde können bei der Kreisverwaltung in Homberg (Efze) unter Tel. 05681/775-4060 oder per E-Mail an sportpflege@schwalm-eder-kreis.de angefordert werden. Die Anträge sollten einen Beleg für die Erfüllung der Ehrungsvoraussetzungen (Urkunde o. ä.) beinhalten. Für weitere Auskünfte und Beratung steht der Sportbeauftragte des Kreises, Jörg-Thomas Görl, unter derselben Rufnummer zur Verfügung. (wal)
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