SCHWALMSTADT. Der geplante Streik der Lokführergewerkschaft GDL in dieser Woche wurde vom Arbeitsgericht Frankfurt am Montagabend als rechtens bestätigt. Die Bahn hat Berufung eingelegt, und die zweite Instanz wird voraussichtlich am heutigen Dienstag entscheiden.
Reisende und Pendler müssen sich zwischen Mittwoch und Freitag auf erhebliche Einschränkungen im Personenverkehr einstellen. Die Verbraucherzentrale Hessen gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den geplanten Streik.
Streikzeitraum und Betroffene
Der Streik soll von Mittwochmorgen um 2:00 Uhr bis Freitagabend um 18:00 Uhr bundesweit stattfinden. Dies betrifft nicht nur die Deutsche Bahn, sondern auch den Wettbewerber Transdev und könnte bereits in den Stunden vor und nach dem Streik spürbar sein. Die Bahn plant einen Notfahrplan, aber das Angebot im Fern-, Regional- und S-Bahnverkehr wird stark eingeschränkt sein.
Kulanzregelungen der Bahn
Bereits gebuchte Fahrkarten behalten ihre Gültigkeit, auch wenn die Bahn einen Notfahrplan mit stark eingeschränktem Angebot anbietet. Die Bahn hat Kulanzregelungen festgelegt:
- Reisende können ihre Reise verschieben und die Fahrkarte zu einem späteren Zeitpunkt nutzen, ohne Zugbindung.
- Die Fahrkarte gilt für die ursprüngliche Fahrtstrecke, aber eine Änderung ist möglich.
- Sitzplatzreservierungen können kostenlos storniert werden.
- Bei Ausfall des geplanten Zuges können Reisende den vollen Fahrpreis erstatten lassen.
Fahrgastrechte im Streikfall
Im Falle von Verspätungen oder Ausfällen gelten die Fahrgastrechte der EU-Fahrgastverordnung. Auch während eines Streiks haben Fahrgäste Anspruch auf Entschädigung. Die neuen Fahrgastrechte, die seit Juni 2023 gelten, klären, dass Streiks nicht als außergewöhnliche Umstände gelten.
Erstattung oder Weiterreise bei Verspätung
Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten haben Fahrgäste verschiedene Optionen, einschließlich vollständiger Erstattung des Fahrpreises, kostenlosen Abbruch der Reise und Rückkehr zum Ausgangspunkt sowie kostenlose Umbuchung auf einen späteren Zug.
Entschädigung bei Zugverspätungen
Für Verspätungen von mehr als 60 Minuten am Zielbahnhof haben Fahrgäste Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 25 Prozent des Fahrpreises, bei mehr als 120 Minuten sogar 50 Prozent.
Alternativen zur Bahnfahrt
Wenn die planmäßige Ankunftszeit zwischen 0:00 und 5:00 Uhr liegt und mit einer Verspätung von mindestens einer Stunde zu rechnen ist oder ein Zug ausfällt, können die Kosten für ein alternatives Verkehrsmittel bis zu maximal 120 € erstattet werden.
Entschädigungen geltend machen
Die Ansprüche können innerhalb von drei Monaten geltend gemacht werden, und die erforderlichen Unterlagen können digital oder per Post beim Servicecenter Fahrgastrechte eingereicht werden.
Für weitere Informationen zu den Rechten von Bahnreisenden in der EU und Fahrgastrechten bei Unwetter können sich Betroffene auf der Bahn-Homepage informieren. (wal)
Informationen der Verbraucherzentrale Hessen zum geplanten GDL-Streik |
Zu den Rechten von Bahnreisenden in der EU und den Fahrgastrechten bei Unwetter: Wenn keine Bahn mehr fährt Bahnreisende, die vom Streik betroffen sind, können sich auf der Bahn-Homepage über die aktuelle Situation im Bahnverkehr informieren. |
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7 Kommentare
Genau,alle 2 Wochen daheim bleiben.Da gucken die aber aus der Wäsche
ACHTUNG, der Nordhesse ist Spezialist auf allen Gebieten. Hat zu allem eine Meinung und glaubt zu wissen. Bei Gegenwind wird er persönlich.
Also nicht ernst nehmen 😉
Übrigens:
Schaut euch mal die Personen an, die zu Vorstand und Aufsichtsrat gehören:
Politiker und Gewerkschaftler sind da auch fleißig am Kassieren beteiligt !
Das die Pünktlichkeit schlechter wird liegt an den vielen Baustellen die die Bahn in Angriff nimmt.
Die Ursache für die vielen Baustellen: 40 Jahre Politik der Regierungen und der MdB im Bundestag.
Die Vorstände sind durch den Eigentümer den Bund eingesetzt worden.
Die viel gescholteen Millionezahlungen an die Vorstände sind nicht von diesen selbst entscheiden worden: Verantwortlich dafür ist ein Bundesgesetz und der Aufsichtsrat.
Vergelicht man die Vorstansgehälter der Bahn mit denen gleich großer Unternehmen der freien Wirtschaft, so sind die Vorstände der Bahn eher arme Schlucker.
Wenn Herr Weselsky feststellt, die Bahnvorstände seien unfähig: Warum geht er nicht hin und macht es besser ?
Streik ja – aber hier geht es wohl eher um das Ego des Herrn W. Dieser bedient sich der wenigen Mitglieder ( 10 000 ) um eine ganze Republik still zu legen.
Was nutzt eine Klimapolitik, wenn die Folgen des Streiks und politischer Entscheidungen eher erhöhte Klimabelastung zur Folge haben ?
Ich bin genau der gleichen Meinung. Aber warum hört man nichts von den Gewerkschaften warum organisieren Sie das nicht? Stecken Sie zu tief im System?
Wahrscheinlich weil die Gewerkschaften die Verfassung besser kennen als Sie.
wie wäre es, wenn wir alle die Arbeit niederlegen? eventuell tut sich dann was in diesem Land
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