A7: Sattelzug gestoppt und kontrolliert
KIRCHHEIM. Eine Streifenwagenbesatzung der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld entdeckte am Donnerstagmittag auf der A7 einen Sattelzug mit unsicherer Ladung. Wie ein Polizeisprecher berichtet, zeigte sich der 55-jährige Fahrer sichtlich geschockt und war letztlich dankbar für die Kontrolle.
Der Sattelzug beförderte einen über vier Tonnen schweren Lkw-Anhänger, der während der Fahrt nahezu ungesichert auf dem mitgeführten Plateauauflieger hin und her rollte. Die zur Ladungssicherung verwendeten Spanngurte hatten sich während der Fahrt teilweise gelöst und flatterten auf und neben der Ladefläche des Sattelanhängers.
Die Beamten erkannten die erhebliche Gefahr und entschieden sich, das Fahrzeug aus dem Verkehr zu ziehen. Der Sattelzug wurde vorsichtig in einen nahegelegenen Autohof dirigiert, wo eine sachgerechte Nachsicherung angeordnet wurde.
Der Fahrer realisierte erst bei genauerer Betrachtung seiner Ladung die Brisanz der Situation. Er zeigte sich dankbar für die Polizeikontrolle. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass ungeeignete Sicherungsversuche und beschädigte Gurte die Ursache für die gefährliche Ladungssituation waren.
Ursache – Unvermögen bei der Sicherung und beschädigte Ladungssicherungsmittel
Als ursächlich für die gelösten Ladungssicherungsmittel und für die eingetretenen Ladungsbewegungen auf dem Sattelanhänger erwiesen sich in erster Linie ungeeignete Ladungssicherungsversuche. Nach vorne und zu den Seiten leidlich gesichert, fehlte dem geladenen Anhänger nach hinten jegliche wirksame Fixierung. Dies hatte durch die Fahrbewegungen auf der Autobahn dazu geführt, dass sich der Anhänger auf der Ladefläche zunächst stückweise nach hinten bewegt hatte. Dadurch verloren die ursprünglich nach vorne wirkenden Ladungssicherungsgurte ihre Spannung und rutschten im weiteren Verlauf aus ihren Halterungen heraus. Auch die hintere, seitliche Sicherung hatte sich dadurch im Fahrbetrieb gelöst. Lediglich zwei letzte Gurte im vorderen Bereich waren noch einigermaßen stabil an Ladung und Transportfahrzeug angebracht, wirkten aufgrund ihrer Positionierung aber nur zu den Seiten und nicht nach vorne oder hinten. Wie weiter festgestellt werden musste, hatten sich nicht nur die angewandten Ladungssicherungsmethoden als gänzlich ungeeignet erwiesen, zusätzlich waren alle verwendeten Spanngurte beschädigt und damit unzulässig zur Ladungssicherung. Im vorgefundenen Beladungs- und Sicherungszustand musste dem Sattelzug durch die Polizei die Weiterfahrt mittels Kralle untersagt und eine sachgerechte Nachsicherung angeordnet werden.
Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und leitete Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, die empfindliche Strafen und Punkte in Flensburg nach sich ziehen könnten. Die Verkehrspolizisten gaben dem Fahrer und dem Transportunternehmer eindringliche Ratschläge zur Ladungssicherung für künftige Transporte. Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden bei der Zentralen Bußgeldstelle in Kassel eingeleitet, mit möglichen Strafen im dreistelligen Bereich für den Fahrer und im vierstelligen Bereich für den Halter, sowie Punkten in Flensburg zufolge haben werden. (wal)
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