BAUNATAL. In einem entscheidenden Schritt zur Förderung von Inklusion und Barrierefreiheit präsentierte die zuständige Lenkungsgruppe am Samstag ihren umfassenden Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Konferenzraum der Stadthalle.
Dieser Plan, der in der Stadtverordnetenversammlung im Dezember zur Abstimmung vorgelegt werden soll, beinhaltet vier zentrale Handlungsfelder: Barrierefreiheit und Inklusion im öffentlichen Raum, Inklusion in der Stadt, barrierefreie Kommunikation sowie Bewusstseinsbildung.
Die Initiative für diesen Plan wurde am 11. Dezember 2017 mit einem einstimmigen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ins Leben gerufen. Der nun vorgestellte Plan umfasst 19 konkrete Ziele und 38 Maßnahmen, die sowohl neue Initiativen als auch die Fortsetzung bestehender Projekte beinhalten.
Bürgermeisterin Manuela Strube (SPD) äußerte sich zur Bedeutung dieses Plans: „Die Verabschiedung dieses Plans markiert nur den Beginn eines kontinuierlichen Prozesses, der darauf abzielt, die Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger, insbesondere von Menschen mit Behinderung, zu verbessern.“
Matthias Finis (CDU) und Robert Szeltner (SPD), die Leiter der Lenkungsgruppe, zusammen mit dem Behindertenbeauftragten der Stadt, Heinz Kaiser, steuerten den Erstellungsprozess, der durch das Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft aus Berlin begleitet wurde. Der Prozess hin zum Aktionsplan war von intensiver Zusammenarbeit geprägt. Die Lenkungsgruppe, bestehend aus Vertretern verschiedener städtischer Gremien, Organisationen und Menschen mit Behinderungen, erarbeitete in Workshops und Sitzungen die Grundlage des Aktionsplans. Dieser partizipative Ansatz gewährleistete, dass die Bedürfnisse und Anforderungen verschiedener Gruppen berücksichtigt wurden.
Bürgermeisterin Strube betont weiterhin: „Es ist unser Ziel, dass Baunatal zu einem Vorbild für Inklusion und Barrierefreiheit wird. Dieser Aktionsplan repräsentiert einen wesentlichen Schritt in diese Richtung.“
Hintergrund: Die UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK)
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein internationaler Vertrag, der von den Vereinten Nationen am 13. Dezember 2006 verabschiedet wurde. Sie zielt darauf ab, die Rechte von Menschen mit Behinderungen weltweit zu stärken und deren gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft zu fördern. Die Konvention umfasst verschiedene Aspekte wie Barrierefreiheit, persönliche Mobilität, das Recht auf Bildung, Gesundheit und Arbeit sowie den Schutz vor Diskriminierung. Deutschland ratifizierte die Konvention im Jahr 2009, wodurch sie einen rechtlich bindenden Charakter erhielt. (pm/beg)
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