KASSEL. In der Nacht vom kommenden Samstag auf Sonntag (28. auf 29. Oktober.), werden die Uhren um eine Stunde zurückgestellt, wodurch die Abenddämmerung plötzlich eine Stunde früher einsetzt. Das Regierungspräsidium Kassel, als die obere Jagdbehörde für das Land Hessen, warnt vor einer erhöhten Gefahr von Wildunfällen in diesem Zusammenhang.
Mit der Zeitumstellung wird es in der kommenden Woche zu geänderten Stoßzeiten im Berufsverkehr kommen. Dies könnte vermehrt Begegnungen mit Wildtieren auf den Landstraßen in Hessen zur Folge haben. Die schlechten Sichtverhältnisse, die Nässe und der Wildwechsel führen in den Morgenstunden und in der Abenddämmerung zu einem erhöhten Unfallrisiko.
Das Regierungspräsidium Kassel, als obere Jagdbehörde, empfiehlt daher allen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern besondere Achtsamkeit, insbesondere in Waldgebieten und in ländlichen Gebieten. Ein Wildtier ist selten allein, daher sollte immer damit gerechnet werden, dass weitere Tiere folgen können. Wenn ein Wildtier gesichtet wird, bedeutet das: Geschwindigkeit reduzieren und die Stelle langsam passieren.
Falls es dennoch zu einem Zusammenstoß kommt und ein totes oder verletztes Wildtier am Straßenrand liegt, sollten folgende Schritte beachtet werden:
- Ruhe bewahren.
- Die Unfallstelle sichern (Warnblinklicht, Warndreieck aufstellen).
- Die Polizei über die Notrufnummer 110 informieren. Diese wird die entsprechenden Jagdausübungsberechtigten (z.B. das Forstamt oder den Jagdpächter) benachrichtigen. Auch wenn es gute Absichten gibt, das Tier in das eigene Auto zu laden und mitzunehmen, kann dies schlimmstenfalls zu einer Anzeige wegen Wilderei führen.
- Niemals einem verletzten Tier nähern, da es in Panik geraten und möglicherweise flüchten kann, was weitere Unfälle verursachen könnte.
- Ein totes Tier nicht berühren, da es das Risiko von Krankheiten und/oder Verletzungen birgt.
- Eine Unfallbescheinigung vom Jagdpächter oder der Polizei ausstellen lassen (zur Vorlage bei der KFZ-Versicherung).
- Beweise dokumentieren (Schäden fotografieren).
- Tierhaare und Wildblut am Fahrzeug bis zur Klärung mit der Versicherung nicht beseitigen.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Verlassen der Unfallstelle ohne Meldung einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellt, was rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Jährlich werden in Hessen etwa 15.000 Rehe und fast 4.000 Stück Schwarzwild Opfer von Verkehrsunfällen. Bei solchen Unfällen werden oft auch Menschen verletzt und es entstehen hohe Sachschäden. In einigen Fällen wird das Wild nicht sofort getötet, und die Tiere können mit schweren Verletzungen noch eine Strecke weit weglaufen. In solchen Fällen müssen Jäger mit speziell ausgebildeten Jagdhunden auf die Suche nach dem verletzten Wild gehen, um es von seinen Qualen zu erlösen.
Jeder Verkehrsteilnehmer kann durch rücksichtsvolles und vorausschauendes Fahren dazu beitragen, Unfälle und Leiden bei Wildtieren zu verhindern.
Hintergrund:
Das Regierungspräsidium Kassel fungiert als die obere Jagdbehörde für ganz Hessen. Als solche überwacht es die Unteren Jagdbehörden, die bei den Landkreisen bzw. den Magistraten der kreisfreien Städte angesiedelt sind, und berät sie fachlich. Die Obere Jagdbehörde nimmt hoheitliche Aufgaben gemäß Bundesjagdgesetz, Hessischem Jagdgesetz und Bundeswildschutzverordnung wahr. Die Hessische Jagdverordnung enthält weitere rechtliche Bestimmungen, darunter Regelungen zu Jagd- und Schonzeiten, Jägerprüfungen, Wildfütterung, Fangjagd, Hegegemeinschaften und Jagdbeiräte. (wal)