SCHWALMSTADT / FRIELENDORF. In der Nacht zu Mittwoch kollidierte ein 49 Jahre alter Transporterfahrer auf der Bundesstraße 254 zwischen Frielendorf-Leimsfeld und Schwalmstadt-Ziegenhain mit einer Rotte Wildschweine, die die Fahrbahn querte.
Der Unfall ereignete sich gegen 1:45 Uhr in Höhe des Abzweigs nach Schwalmstadt-Rörshain, wie ein Polizeisprecher in Schwalmstadt auf Anfrage mitteilte. Der Transporter des 49-Jährigen kollidierte mit insgesamt fünf Wildschweinen. In der Folge verlor der Fahrer die Kontrolle, geriet nach links von der Fahrbahn ab und fuhr in Höhe des Fuß- und Radwegs in den Wald.
Ein Notarztteam und ein Rettungsteam versorgten den leichtverletzten Fahrer und brachten ihn im Anschluss an die Erstversorgung in das Kreiskrankenhaus nach Alsfeld. Die Schadensschätzung der Streifenwagenbesatzung der Polizeistation Schwalmstadt beläuft sich auf rund 5.000 EUR.
Hintergrund
Laut der Polizei wurden im Jahr 2022 in Hessen insgesamt 12.970 Wildunfälle registriert. Das entspricht einem Anteil von rund 25 % aller Unfälle in Hessen. Bei den Wildunfällen kamen im Jahr 2022 in Hessen zwei Menschen ums Leben, 300 Personen wurden zum Teil schwer verletzt.
Die meisten Wildunfälle ereigneten sich in den Monaten Mitte Juli bis etwa Mitte August, in denen die Rehwild-Brunft stattfindet. In diesen Monaten sind die Tiere besonders aktiv und daher häufiger auf der Straße unterwegs.
Um das Risiko von Wildunfällen zu reduzieren, sollten Autofahrer folgende Tipps beachten:
- Fahren Sie in Wald- und Feldgebieten besonders vorsichtig.
- Passen Sie Ihre Geschwindigkeit an die Witterungsverhältnisse und die Verkehrssituation an.
- Achten Sie auf Warnschilder und Wildwechselstellen.
- Vermeiden Sie Ausweichmanöver.
Wenn Sie mit einem Wildtier kollidieren, sollten Sie folgende Schritte befolgen:
- Stellen Sie Ihr Fahrzeug an der rechten Fahrbahnseite ab und schalten Sie die Warnblinkanlage ein.
- Wenn möglich, sichern Sie die Unfallstelle mit Warndreiecken.
- Rufen Sie die Polizei.
- Verletzte Tiere sollten Sie nicht anfassen.
Die Kosten für die Beseitigung von Wildschäden werden in der Regel von der Teilkaskoversicherung übernommen. (wal)