Flüchtlingsunterkunft, Nachtragshaushalt und Waldkindergarten
FRIELENDORF. Über 100 Besucher brachten Montagabend das Spieskappeler Dorfgemeinschaftshaus an seine Kapazitätsgrenze. In diesem Ortsteil plant der Landkreis Schwalm-Eder eine Container-Unterkunft für Geflüchtete auf dem ehemaligen Sportplatz. Die Nachricht beschäftigt seit Freitag die Sozial Medien.
Dabei mussten die Besucher – wie auch die Gemeindevertreter von SPD, FWG und CDU etwas Zeit mitbringen. Die Vorsitzende der Gemeindevertretung, Isabelle Vaupel, arbeitete – so wie es sein muss – die Tagesordnung ab, die aufgestellt wurde, bevor die Nachricht von einem geplanten Containerdorf in der Gemeinde ankam. Für Unterkünfte ist der Schwalm-Eder-Kreis zuständig. Der hat zwei Vertreter in die Gemeindevertretung geschickt, die dann nach dem letzten Tagesordnungspunkt „Unterrichtungen“ zu Wort kamen. Mehr darüber lesen Sie Hier.
Zunächst aber ging es beispielsweise um den Nachtragshaushalt und den Waldkindergarten.
Nachtragshaushalt: Jahresüberschuss in Höhe von 451.000 Euro
Vermutlich noch nie zuvor hatte ein Bürgermeister in Frielendorf einen Nachtragshaushalt vor so viel vor so viel vor so vielen Zuhörern eingebracht. Die Zahl von über 100 muss Jens Nöll erst einmal jemand nachmachen. Dabei sind es die Zahlen durchaus wert, beachtet zu werden.
Bürgermeister Jens Nöll konnte bei der Einbringung feststellen: Die Gesamtaufwendungen im Haushaltsjahr 2023 werden sich voraussichtlich auf 16.999.689,00 Euro (+ 357.088 Euro) erhöhen. Gegenüber der Haushaltsplanung werden allerdings geringere Aufwendungen von 128.438 Euro erforderlich. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen erhöhen sich im Gesamtjahr 2023 voraussichtlich auf 3.990.551 Euro (+ 383.785 Euro), die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen vermindern sich auf 2.957.585 Euro (- 187.351 Euro), die gesetzlichen Umlageverpflichtungen erhöhen sich auf 5.005.416 Euro (+ 52.600 Euro) und die Zuweisungen der Gemeinde an Dritte steigern sich auf 1.306.410 Euro (+ 226.448 Euro).
Die Abschreibungen auf Vermögensanlagen und auf Forderungen werden sich auf dem Niveau des Vorjahres 2022 bewegen. Die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen belasten das Ergebnis mit 2.819.252 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr 2022 werden geringere Finanzaufwendungen (Kreditzinsen) in Höhe von 915.260 Euro (- 56.825 Euro) erwartet.
Der Jahresüberschuss 2023 wird jetzt mit 451.00 Euro veranschlagt und liegt damit um rund 360.000 Euro höher als im Haushaltsansatz und nur knapp unter dem Ergebnis von 2022 mit 471.000 Euro. Die Verabschiedung wird in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung erfolgen.
Braucht ein Waldkindergarten mit Bauwagen einen Bebauungsplan?
Waldkindergärten sind mehr als ein Trend. Die besondere Erlebniswelt der Natur bietet Kindern Möglichkeiten ihre Umwelt spielerisch zu erkunden, sie kennen und schätzen zu lernen. Das heißt, mehr kognitive, physische, emotionale und soziale Anregungen als anderswo. Motorik ist pausenlos gefordert und wird gefördert. Viel Bewegung in frischer Luft und viele sinnliche Reize stärken außerdem das Immunsystem. In Frielendorf sind aktuell 16 Plätze besetzt und damit noch vier Plätze frei. Eine
Die Kindergärten ohne Dach und Wände müssen lediglich für sehr ungünstige Wetterbedingungen eine feste Unterkunft vorhalten. Das kann auch eine mobile sein, wie beispielsweise in Frielendorf ein Bauwagen. Die Gemeinde Frielendorf ist bisher – aus ihrer Sicht zu Recht – davon ausgegangen, dass es für einen Bauwagen keine Baugenehmigung bedarf. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat für die Waldkindertagesstätte (Wald-Kita) im Ortsteil Frielendorf die Erlaubnis zum Betrieb der Tageseinrichtung mit der Nebenbestimmung erteilt, dass für den Wald-Kita-Wagen eine Baugenehmigung vorzulegen ist. Die Baugenehmigung soll sowohl die bauplanungs- als auch die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit der Maßnahme enthalten.
Die gemeindliche Bauverwaltung ist der Ansicht, dass das „Bauvorhaben“ (Bauwagen mit Fundamenten) wegen seiner besonderen Zweckbestimmung (Waldkita) im Außenbereich ohne ein Bauleitplanverfahren genehmigungsfähig ist. Die Untere Bauaufsichtsbehörde stellt jedoch die Erteilung einer Baugenehmigung nur dann in Aussicht, wenn ein Bebauungsplan hierfür aufgestellt wird. Über die Aufstellung eines Bebauungsplanes entscheiden die Gemeindevertreter einstimmig. Das Baugebiet soll als „Sondergebiet Waldkindertagesstätte“ (SO-Waldkita) ausgewiesen werden. (rs)