FELSBERG. Das Landschaftsschutzgebiet „Auenverbund Eder“ wird 30 Jahre alt und ist dabei aktuell wie am ersten Tag. Um an die Bedeutung des Gebietes zu erinnern, wurden einige Schilder erneuert, die die Grenze des Landschaftsschutzgebietes kennzeichnen.
Zweck des Landschaftsschutzgebietes ist der Erhalt der für Hessen typischen Flusslandschaft der Eder und ihrer Zuflüsse. Das Besondere an der Flusslandschaft ist die ständige Veränderung. Durch Hoch- und Niedrigwässer entstehen innerhalb kurzer Zeit unterschiedliche Lebensräume. Kiesinseln, Feuchtbereiche, Stillgewässer. Kleine, jedes Jahr neu entstehende Stillgewässer sind der ursprüngliche Lebensraum der Gelbbauchunke, die heute stark gefährdet ist. Durch Flussschlingen kommt es zu flachen und steilen Ufern, die auch mal abbrechen können. An diesen Stellen kann dann der Eisvogel seine Brutröhre graben. An den Rändern der Eder entwickelt sich Auwald aus Weiden und Erlen. Hier können sich Fledermäuse orientieren und auf Insektenjagd gehen.
Durch Begradigung und Befestigung von Fließgewässern kann die nötige Dynamik allerdings oft kaum noch stattfinden. Deswegen ist es so wichtig, dass Bereiche erhalten werden, in denen das Wasser die Landschaft gestalten kann.
Teile der Eder wurden seit 2013 in den Landkreisen Waldeck-Frankenberg und Schwalm-Eder in vielen kleinen Schritten renaturiert. Doch gehört zur Flusslandschaft nicht nur das Fließgewässer selbst, sondern auch seine Nachbarschaft – Wald, Wiesen, Weiden und Äcker. Auch dort soll auf den besonderen Lebensraum Rücksicht genommen werden. Deswegen gibt es im Landschaftsschutzgebiet eine Reihe von Verboten, z. B. ist das Beseitigen von Hecken oder Einzelbäumen oder von Gewässern verboten. Vor allem für die Landwirtschaft einschränkend ist das Verbot der Nutzungsänderung von Wiesen, Weiden oder Brachflächen, so wie sie vor 30 Jahren per Luftbild-Dokumentation festgehalten wurden. Grünland spielt in den Auen eine besondere Rolle. Das Gras hält Schadstoffe und Bodenerosion besser zurück als die Vegetation von Äckern. Es speichert im Vergleich auch mehr Wasser und CO₂ und trägt so zum Hochwasser- und Klimaschutz bei. Wenn Grünland extensiv bewirtschaftet wird, kann es sich zu artenreichen Wiesen entwickeln. Hier haben dann Arten wie der Große Wiesenknopf ihren Platz, die nicht nur für die Natur eine Schlüsselrolle haben, sondern auch dem Spaziergänger gefallen. Eine regelmäßige Nutzung und Pflege des Grünlandes durch die Landwirtschaft ist unerlässlich für seinen Erhalt.
Landschaftsschutzgebiete entlang der Flüsse sind in der Regel lang, sodass eine Beschilderung jedes einzelnen Zufahrtweges unverhältnismäßig wäre und in der Landschaft störend wirkt. Zur Erinnerung an das Landschaftsschutzgebiet „Auenverbund Eder“ wurden allerdings an einigen Hauptverkehrswegen in das Gebiet die Schilder zum Jubiläum durch das Land Hessen erneuert.
Hintergrund:
Flussauen sind die Lebensadern in der Landschaft. Sie vernetzen ganze Regionen. Mit ihren Auwäldern, ausgedehnten Kulturlandschaften, Wiesen und Seen sowie den anliegenden Ortschaften prägen sie nicht nur in besonderer Weise unsere Landschaft, sondern haben auch eine herausragende Funktion im Naturhaushalt. Sie sind Lebensraum unzähliger Tiere und Pflanzengesellschaften, beeinflussen den Grundwasserstand, bieten Schutz vor Überflutungen und sind nicht zuletzt der Erholungsraum vor unserer Haustür. Um diese vielfältigen Funktionen zu sichern, wurden alle größeren Flussauen als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen.
Das Landschaftsschutzgebiet „Auenverbund Eder“ liegt im Schwalm-Eder-Kreis und im Landkreis Waldeck-Frankenberg. Es hat eine Größe von ca. 4.900 ha.
Zweck der Unterschutzstellung ist die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie die Sicherung der Eder mit ihrer durch Überflutung gekennzeichneten Aue als eine für Hessen typische Flusslandschaft. Der Schutz dient insbesondere den im Wechsel von Hoch- und Niedrigwasser geprägten Lebensgemeinschaften entlang der Gewässer. Schutzziel ist die Erhaltung der durch die unterschiedlichen Durchfeuchtungsstufen bestimmten Wiesen- und Ufervegetationstypen sowie die weitgehende Wiederherstellung naturnaher Gewässerabschnitte durch die Umwandlung von Ackerland in Grünland und die Extensivierung der Grünlandnutzung.
Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Auenverbund Eder“ finden Sie unter: https://rp-kassel.hessen.de/sites/rp-kassel.hessen.de/files/2022-05/verordnung_av_eder.pdf
Das Bild: Otto Gerhold (Ortsbeauftragter für Vogelschutz der Stadt Felsberg) und Meike Nitsche (Regierungspräsidium Kassel) begutachten die Entwicklung des Landschaftsschutzgebietes „Auenverbund Eder“ in Wolfershausen. (pm)