FRITZLAR. Nahe einer Apotheke in der Kasseler Straße in Fritzlar haben am Dienstagmorgen gegen 5:20 Uhr Polizisten einen 18 Jahre alten Mann festgenommen. Der Heranwachsende aus dem Schwalm-Eder-Kreis war zuvor in ein Restaurant, das im oberen Abschnitt der Kasseler Straße an der dortigen Ampelkreuzung liegt, eingebrochen.
Der 18-Jährige hatte dort die Scheibe eines Fensters eingeschlagen, durch das er in die Gaststätte gelangte. Aus mehreren Geldbörsen im Gastraum stahl er Bargeld und aus der Küche mehrere Gegenstände. Anschließend lief er in die Fußgängerzone der Kasseler Straße und versuchte, in eine Apotheke und eine Pizzeria einzusteigen. Bei beiden Objekten waren aber die Löcher in den Scheiben zu klein, um hineinzugelangen. Alarmierte Beamte der Polizeistation Fritzlar nahmen den 18-Jährigen dann noch im Nahbereich der Apotheke fest. Jetzt wird geprüft, ob er noch für weitere Taten verantwortlich gemacht werden kann. Haftgründe lagen nicht vor, sodass er die Polizeistation, nach den erforderlichen Maßnahmen, wieder verlassen durfte. Die Polizei sucht noch Zeugen. (wal)
Internet/Kontakt Polizeistation, Polizeidirektion und Kriminalpolizei: Polizei Homberg
10 Kommentare
Ich bin froh in einem Rechtsstaat zu leben. Und ein wichtiger Grundsatz des Rechtsstaates ist die Unschuldsvermutung, die solange gilt, bis es ein rechtskräftiges Urteil gibt. So ist es auch logisch und richtig, dass die Untersuchungshaft die Ausnahme und nicht die Regel ist. Deswegen darf U-Haft auch nur bei Wiederholungs-, Flucht- oder Verdunklungsgefahr sowie bei besonders schweren Verbrechen durch einen Haftrichter verhängt werden.
Das bedeutet ja nicht, dass der Täter keine Strafe erhält. Er wird nur eben erst dann bestraft, wenn die Schuld durch ein Gericht rechtskräftig festgestellt wurde. Alles andere wäre mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar.
Wer meint, dass die Urteile ungerecht sind, dem steht es frei sich als Schöffe zu engagieren. Schöffen werden immer wieder gesucht, also bewerbt euch, dann habt ihr die die Höhe der Strafen mit in der Hand.
Ein Einbruchdiebstahl ist selbst bei solch einer hohen Beute kein Kapitalverbrechen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sowohl die Verteidigung wie auch die Staatsanwaltschaft können noch Rechtsmittel einlegen. Sollten Rechtsmittel eingelegt werden gilt die Unschuldsvermutung weiterhin bis ein rechtskräftiges Urteil gefällt wird. Werden keine Rechtsmittel fristgerecht eingelegt wird das Urteil rechtskräftig und die Täter müssen die Haftstrafen antreten. Also keine Verschwörung sondern ganz normales Vorgehen in einem Rechtsstaat.
Der irre Mensch, der seit 1933 sein Unwesen getrieben hat, diese kleine stinkende Dr…. verfolgt das ganze deutsche Volk so lange die BRD bestehen wird, Von diesem Fluch von diesem Rebellen kommen wir nie weg. Der Fluch verfolgt uns, obwohl wir damit schon lange nichts mehr zu tun haben . Weder ich noch unsere Kinder noch deren Nachfolgen haben damit noch was zu tun. Die Urteile, die hier Fallen, sehe ich als Entschuldigung an. Mehr sage ich nicht dazu. Man achte auf die Jahrgänge der Rechtssprecher . Links bringts oder rechts schlecht?
Was sagte mir mal ein befreundeter Richter a.D.?
Wenn Straftäter die besten Verteidiger haben, die wie in den USA nicht mehr auf das achten, was ihr Klient gemacht hat sondern was der Klient alles Schlimmes erlebt hat und ggf unter Drogen oder Alkohol stand und nur nach Lücken suchen oder Opfer die Tat anhängen können und dann ggf eine Bewährungsstrafe bekommen aber jemand seine Steuern nicht bezahlen kann oder sein Strafmandat ins Gefängnis muss um das abzusitzen, dann läuft etwas Falsch in diesem Land!
Gott hab ihn seelig, ein Mann der seinen Beruf an den Nagel gehängt hatte.
Haftgründe sind Verdunklungsgefahr, da der Täter wohl zu Hause bei den Eltern wohnt. Ist er für die Justiz immer erreichbar, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird. Das ist in den meisten Ländern genauso. Es entscheidet ein Jurist, ob der Täter auf freien Fuß kommt oder nicht. Wie voll wären die Gefängnisse, wenn jeder kleine Dieb gleich in den Knast müsste. Da müsste jeder schuldige Autofahrer nach einem Unfall mit Verletzen und Fahrerflucht in den Knast.
@TOM und @KLAUS, was wäre Ihrer Meinung nach das richtige Vorgehen? Wahrscheinlich Arbeitslager und „Steine kloppen“… Sie sind doch schon längst ins falsche „Gedankengut“, wenn man es überhaupt so bezeichnen sollte, abgerutscht. Wenn Ihr Rechtsverständnis „normal“, dann sollten Sie das Recht auch anwenden. ob Sie dazu in der Lage sind, können Sie ja gerne unter Beweis stellen. Der wöchentliche Stammtisch ersetzt noch lange kein Jurastudium 😉
Wen man so was hört , kann man dieses System nicht akzeptieren . Was in diesem Land abgeht ist auch nur noch eine Lachnummer.
mmhhh, was soll man da zu sagen für Bürger mit einen normalen Rechtsverständnis ist es schwer zu verstehen. Mal angenommen er wird vom Besitzer des Geschäfte erwischt und in diesem Zusammenhang wäre es zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen. Für wen die Strafe trotz Verteidigung seines Eigentums höher ausgesprochen wird ist klar, es wird nicht den Einbrecher treffen. Da wundert sich Politik und Justiz, dass immer mehr in das nationalistische/rechte Gedankengut abrutschen.
Was hat Einbruch mit politischem Gesinnungswechsel zu tun. Sicher vermuten Sie dass der Täter ein Mensch mit Migrationshintergründen ist? Schließlich gibt es Einbrüche erst seit 2015, Ja so wird ein Schuh draus. Im Ernst glauben Sie wirklich daran was Sie da schreiben ?
Haftgründe lagen nicht vor…. Nein, natürlich nicht, wahrscheinlich eine schwere Kindheit gehabt. Wenn ich so etwas lese kommt mir nicht nur die Galle hoch. Armes Deutschland….
Kommentare wurden geschlossen.