BAD WILDUNGEN. Bad Wildunger Polizisten haben einen 28 Jahre alten Mann verhaftet, der einen 82-Jährigen aus seinem Pkw gezogen haben und dann das Fahrzeug gestohlen haben soll. Ein weiterer Autoraub scheiterte. Der 28-Jährige soll zudem für weitere Straftaten verantwortlich ein und muss sich jetzt vor einem Haftrichter am Amtsgericht in Kassel verantworten.
Gegen 5:45 Uhr trat der zunächst Unbekannte unvermittelt auf die Itzelstraße in Bad Wildungen und nötigte dadurch einen Autofahrer anzuhalten. Danach öffnete er die Fahrertür und zerrte den 82-jährigen Fahrer gewaltsam aus dem Opel Corsa. Anschließend flüchtet er mit dem geraubten Pkw. Auf einem Parkplatz in der Itzelstraße griff er einen weiteren Autofahrer an. Der Täter ging auf einen VW Golf zu und versuchte, auch hier die Autotür gewaltsam zu öffnen. Dem 18-jährigen Fahrer gelang es jedoch, dies zu verhindern, indem er die Tür verriegelte. Der Täter flüchtete anschließend weiter in dem Corsa.
Die Polizeistation Bad Wildungen leitete sofort umfangreiche Fahndungsmaßnahmen nach dem Auto und dem Täter ein. Das Auto konnte im Hainaer Ortsteil Löhlbach aufgefunden und sichergestellt werden. Die weitere Fahndung führte schließlich zeitnah zur Festnahme eines Tatverdächtigen in Haina, bei dem es sich um den 28 Jahre alten Mann aus Bad Wildungen handelte.
Da der Verdacht auf Drogenkonsum bestand, wurde eine Blutentnahme angeordnet. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen ergab sich der Verdacht, dass der 28-Jährige auch einen Einbruch bei einem Discounter in derselben Nacht in Bad Wildungen begangen haben soll. Der Täter drang in der Nacht zu Ostermontag mit brachialer Gewalt bei einem Discounter in der Itzelstraße in Bad Wildungen ein. Dort richtete er weiteren Sachschaden an, indem er Türen aufbrachen, Flaschen zu Boden warf und Scheiben einer Kühltheke einschlug. Den Sachschaden schätzt die Polizei auf rund 5.000 Euro.
Bei der Durchsuchung des Tatverdächtigen wurden Beweismittel sichergestellt, die aus Straftaten stammen könnten. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kassel und der Kriminalpolizei Korbach dauern an. (wal)
4 Kommentare
Ich lese nichts von U-Haft…
In der HNA war zu lesen, dass die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl beantragt hatte. bei dem Strafregister kann der Haftrichter nur einen U-Haftbefehl ausstellen. Da besteht tatsächlich Verdunklungsgefahr.
@Dennis Löffler
Das „Strafregister“ begründet keine Verdunklungsgefahr, wenn dann sind es die gefundenen Beweismittel, die aus vorherigen Taten entstammen können. Ob das Verhalten des Beschuldigten jedoch den Verdacht begründet, dass er die Beweismittel auch vernichten wird, muss der Haftrichter beurteilten. Die Anordnung der U-Haft steht letztlich im Ermessen des Haftrichters.
Wow, endlich mal ein Richter der eine U Haft Anordnet, kommt leider viel zu selten vor.
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