Stadtverordnete für Planänderung und Veränderungssperre
HOMBERG/EFZE. Mancherorts in Homberg passen Flächennutzungsplan und Bauleitplanung nicht mehr zusammen. Bürgermeister Nico Ritz erläuterte gestern den Antrag zur Änderung von Flächennutzungsplan und Bebauungsplan zusammen mit einer Veränderungssperre für eine Grünfläche an der Bahnhofstraße zwischen der B 323 und der Efze mit diesen Worten.
Die Bauleitplanung sei heute überholt und war auch schon 2014 überholt, als die letzten Änderungen des Flächennutzungsplanes vorgenommen wurden, stellte der Bürgermeister fest. Der Regierungspräsident wollte das vor neun Jahren nicht genehmigen und so wurde ein ausgewiesenes Gewerbegebiet mit ehemaliger Tankstelle herausgenommen. Die Genehmigungsbehörde hatte gerügt, dass es an dieser Stelle nicht passt. Mit dem gestrigen Beschluss der Stadtverordneten wird aus der Gewerbefläche eine öffentliche Grünfläche und Teil des Erholungsparks Efzepark mit Freizeiteinrichtungen. In unmittelbarer Nähe befindet sich eine Skateranlage, ein Bolzplatz, ein Spielplatz, ein Barfußpfad und eine Teichanlage.
Veränderungssperre sichert der Stadt Planungshoheit
Eine Veränderungssperre sichert gleichzeitig den Planungsanspruch der Kommune ab, um die Planungsrechtlichen Schritte vornehmen zu können. Das heißt, dass jetzt auf der Fläche nichts mehr passieren kann. Folgende Punkte waren miteinander zu verhandeln und abzustimmen:
- Aufstellung einer Änderung Nr. 27 zum Flächennutzungsplan der Kreisstadt Homberg zur Ausweisung einer Grünfläche – Erholungspark/Efzepark – hier: Aufstellungsbeschluss (VL-56/2023)
- Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 34 der Kreisstadt Homberg (Efze) und Ausweisung als öffentliche Grünfläche – Erholungspark/Efzepark mit Freizeiteinrichtungen – hier: Aufstellungsbeschluss (VL-57/2023)
- Erlass einer Satzung der Kreisstadt Homberg (Efze) über die Verhängung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34 zur Behebung eines städtebaulichen Missstandes – Zersiedlung im Naherholungsgebiet der Efze (VL-58/2023)
Der RP hatte sich auch zu den bestehenden Betrieben geäußert: „Festzustellen ist, dass dieser
Betrieb nahe eines Auengebietes liegt und eine auf Zukunft gerichtete Entwicklung nicht ermöglicht
werden sollte. Der Bestandsschutz des Betriebes und der Wohnbebauung ist gegeben.“
Von Wilden Campern und wissenschaftlichen Berechnungen
Günther Koch (FWG) erinnerte sich an die „Wilden Camper“, als Julia Tzschätzsch und Daniel Mauke vom Hessischen Rundfunk 2018 mit ihrem Wohnwagen auf dem Homberger Marktplatz eine Geschäftsfrau (gemeint war Sigrid Koch) interviewten, die gesagt habe: „Herr Bürgermeister, wir müssen mehr reden!“
Das sollte man tun, meinte Koch. Die Fläche werde nun von der Verwaltung als Überschwemmungsgebiet eingestuft. Sie sei noch nie überschwemmt gewesen und es drohe kein Ahrtal. Bebaut werden dürfe sie nicht mehr, aber Parkplatz dürfe sie zukünftig sein? Es sei ein Widerspruch und eine kalte Enteignung.
Marcel Smolka (B90/GRÜNE) ging direkt auf Koch ein. Überschwemmungsgebiete würden wissenschaftlich berechnet und nicht willkürlich festgelegt. „Warum werden immer einzelne Mitarbeiter der Verwaltung angegriffen?“ Das sei inakzeptabel.
Mit großer Mehrheit verabschiedet
Bei einer Gegenstimme wurden Flächennutzungsplan und Bebauungsplan mit großer Mehrheit verabschiedet. Bei der Veränderungssperre gab es zwei Gegenstimmen. (Rainer Sander)