SCHWALMSTADT / BAD WILDUNGEN. Ab heute, Mittwoch, 01.03.2023, benötigen Besucher in den Asklepios Kliniken in Bad Wildungen und Schwalmstadt keine Schnell- oder PCR-Tests mehr, die Maskenpflicht bleibt weiterhin bestehen.
Auch wenn im öffentlichen Leben die Masken- und Testpflicht weitestgehend aufgehoben ist, gelten in Kliniken vorerst bestimmte gesetzliche Vorgaben für Besucher und ambulante Patienten. Ab Mittwoch gilt das Tragen einer FFP2-Maske in den Asklepios Kliniken. „Selbstverständlich darf jeder Mitarbeitende auf eigenen Wunsch weiterhin eine Maske (FFP2/MNS) tragen. Ansonsten werden wir, wie vor der Pandemie, den Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung analog unserem Hygieneplan nutzen (z. B. Tragen von MNS im OP-Bereich, Isolationseinrichtungen)“, sagt Alexander Kessler, Regionalleiter Krankenhaushygiene.
Im Einzelnen gelten ab dem 01.03.2023 folgende Regelungen in den Asklepios Kliniken in Bad Wildungen sowie in Schwalm-Eder
- Besucher, externe Dienstleister sowie Patienten in ambulanten Sprechstunden müssen weiterhin eine OP oder eine FFP2-Maske im Klinikgebäude tragen
- Besucher benötigen keinen Impf- oder Testnachweis
- Die generelle Maskenpflicht für Mitarbeitende und stationäre sowie operative Patienten entfällt
- Stationäre Patienten bzw. Rehabilitand erhalten, wie bisher gehabt, ein Eingangsscreening sowie eine wöchentliche Reihentestung
- Die Besuchszeiten sind Montag bis Freitag von 15 Uhr bis 18 Uhr, Samstag und Sonntag von 13 Uhr bis 16 Uhr.
Wer bei sich Symptome einer Atemwegsinfektion feststellt, sollte auf den Besuch von Angehörigen verzichten. In bestimmten Klinikbereichen müssen weiterhin besondere Vorgaben eingehalten werden.
„Die Testpflicht für Mitarbeitender und Patienten (Antigentest Screening inkl. Reihentestung) bleibt bis voraussichtlich 07.04.23 beibehalten. Bei unkontrollierbaren Ausbruchsgeschehen wird weiterhin das Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2/MNS) angeordnet. Dies wird situationsabhängig entschieden“, heißt es in einer von Asklepios abschließend. (wal)