HOMBERG/EFZE. Das Dorfentwicklungsprogramm möchte Bürgerinnen und Bürger und Kommunen bei der Bewältigung verschiedener Problem- und Aufgabenstellungen in ihrem Ort unterstützen. Das Land Hessen möchte mit diesem Förderprogramm helfen, die Dorfkerne zu stärken und weiterzuentwickeln. Die Wohnfunktion des Dorfes soll sichergestellt und verbessert werden.
Dabei hat die Innenentwicklung eines Ortes Vorrang vor einer Außenentwicklung. Ein Fokus wird hierbei auf mehr Energieeffizienz von Gebäuden gelegt und dass weniger Flächen verbraucht werden für eventuelle Neubauten. Und natürlich soll auch das historische Erbe alter Gebäude erhalten bleiben. Bisher standen öffentliche Projekte im Fokus, nun jedoch kommen private Projekte zum Zuge.
Ab dem 1. April 2023 haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre privaten Bauprojekte durch das Hessische Dorfentwicklungsprogramm fördern zu lassen. Dafür hat die Stadt Homberg (Efze) als beratendes Büro die Bürogemeinschaft Architekten Ruhl & Geißler aus Alsfeld gewinnen können. Sie steht Interessierten beratend bei der Antragstellung zur Seite.
Ihre Ansprechpartner:
Bürogemeinschaft Architekten Ruhl & Geißler
Dipl. Ing. und Architekt Josef Michael Ruhl und
Dipl. Ing. und Architekt Karlheinz Geißler
Telefon: 06631-73119, Fax: 06631-73140
36304 Alsfeld (Hessen)
Zielsetzung der Förderung privater Vorhaben
Erklärte Zielsetzung der Dorfentwicklung ist die Lenkung der Investitionen in die Ortskerne. Daher sind grundsätzlich Investitionen in den Ortskernen förderfähig. Die Richtlinie sieht für private Vorhaben eine Förderung nur in abgegrenzten Fördergebieten in den Ortskernen und bei Kulturdenkmälern vor. Die Fördergebiete wurden im Projektverlauf des IKEKs abgegrenzt. Grundsätzlich konnten hierbei ausschließlich die „alten Ortskerne bis 1950“ mit ihrer historisch wertvollen Bausubstanz als Fördergebiet ausgewiesen werden. Kulturdenkmale können auch außerhalb des abgegrenzten Fördergebiets gefördert werden.
Gefördert werden:
- Dorfentwicklungskonzepte und Beratungsleistungen,
- Vorhaben im Bereich der Basisinfrastruktur und der Daseinsvorsorge,
- Investitionen in erhaltenswerte Gebäude, Umbau und Erweiterungen
- Neugestaltung von Freiflächen mit besonderer Bedeutung und
- Maßnahmen des städtebaulich verträglichen Rückbaus und Neubau von Gebäuden in regionaltypischer Bauweise.
Wie funktioniert das Förderverfahren für private Baumaßnahmen?
Interessenten beantragen vor Beginn der Maßnahme die kostenlose Beratung des Fachbüros Ruhl & Geißler und holen jeweils zwei Kostenangebote oder eine Kostenschätzung des Architekten oder Ingenieurs ein.
Danach reichen Sie einen formellen Antrag mit dazugehörenden Unterlagen bei der Kreisverwaltung ein. Sie dürfen mit der Maßnahme erst beginnen, wenn Sie den schriftlichen Bewilligungsbescheid erhalten haben. Sie führen die Baumaßnahme durch und rechnen sie mit der Bewilligungsstelle bei der Kreisverwaltung ab. Danach folgt die Auszahlung der Fördermittel. Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Eine Antragstellung ist über das ganze Jahr hinweg möglich. Bei einem Antrag auf Förderung einer privaten Dorfentwicklungsmaßnahme kann manchmal ein Bauantrag und eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich sein und zum Abschluss der Baumaßnahme auch eine Bescheinigung über eine energetische Sanierung des Gebäudes.
Es werden private Bauprojekte gefördert, die einen Beitrag zur Schaffung neuen Wohnraumes leisten, die ein Gebäude energetisch sanieren, ein Kulturdenkmal erhalten, im Ortskern regionaltypische Gebäude erhalten helfen sowie regionaltypische Neubauten. Was speziell und im Einzelnen gefördert wird, erfahren potentielle Antragsteller*innen sowohl beim Fachbereich 80 des Schwalm-Eder-Kreises und bei der Bürogemeinschaft der Architekten Ruhl & Geißler.
Detaillierte Informationen zu Art und Umfang der Fördermöglichkeiten für private Vorhaben erhalten Sie von:
Der Landrat des Schwalm-Eder-Kreises
Fachbereich 80 Wirtschaftsförderung
Dorf- und Regionalentwicklung
Ute Heppe
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
Tel.: 05681 / 775 473
Mail: Ute.Heppe@schwalm-eder-kreis.de
Die Höhe der Förderung und mögliche Maßnahmen
Private Antragsteller können in den ausgewiesenen Bearbeitungsgebieten für die Investitionen zur ortstypischen Umnutzung, Erweiterung und Sanierung der Bausubstanz die Förderung beantragen. Für jede Maßnahme kann ein Zuschuss von 35 Prozent der förderfähigen Nettokosten bis max. 45.000,00 Euro (bei Einzeldenkmäler bis max. 60.000,00 Euro, beim Umbau von Wirtschaftsgebäuden, z.B. Scheunen bis zu drei Wohneinheiten bis max. 200.000 Euro) beantragt werden.
Gefördert werden: Sanierung der Dächer und Fassaden, Fenster und Türen, Innenaus- und Umbau, technische Infrastruktur in Verbindung mit dem Umbau, ortstypische Freiraumanlagen, u.a..
Zudem bietet das Hessische Umweltministerium die Website „Dorfentwicklung in Hessen“ an. Nutzerinnen und Nutzer können auf der Seite nach bestimmten Förderschwerpunkten oder Projekten suchen und Anregungen und Informationen finden. (pm)
Beitragsfoto: Trafen sich zum Auftaktgespräch über die Förderung privater Dorferneuerungsprojekte, v.li.: Helene Peters, Johannes Maiwald, Architekt Josef Michael Ruhl und Architekt Karlheinz Geißler von der Bürogemeinschaft Architekten Ruhl & Geißler aus Alsfeld. Sie beraten private Teilnehmer*innen mit ihren Projektanträgen, die sie für das Förderprogramm Dorferneuerung einreichen möchten. © Foto: Uwe Dittmer|pm|nh