Überwachungszone reicht in den Landkreis Kassel – Stallpflicht angeordnet
KASSEL. Wegen des Ausbruchs der Geflügelpest im Kreis Höxter werden nun auch einige Gebiete im Landkreis Kassel, insbesondere der Stadtteil Langenthal (Trendelburg), zur Sperrzone. Um eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern, müssen Tiere in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden.
Tierausstellungen, -märkte und -schauen in der Sperrzone müssen abgesagt werden. Zudem besteht ein Verbringungsverbot, das heißt, dass kein Tier die Sperrzone verlassen darf. Der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Kassel untersucht jetzt stichprobenartig Geflügelhaltungen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Die Allgemeinverfügung zur Sperrzone tritt am Freitag, 23. Dezember 2022, in Kraft. Halterinnen und Halter werden bereits jetzt darum gebeten, ihre Tiere umgehend in einen Stall zu bringen und Schutzvorrichtungen vorzuhalten.
„Die Aviäre Influenza – auch Vogelgrippe, Geflügelgrippe oder Geflügelpest genannt – ist eine hochansteckende Infektionskrankheit, an der sich Hühner, Puten, Wassergeflügel und auch andere Vögel anstecken und daran sterben können“, teilt Dr. Sabine Kneißl, Fachbereichsleiterin für Verbraucherschutz und Veterinärwesen beim Landkreis Kassel, mit. Um eine Verbreitung der Seuche zu verhindern, wurde um den betroffenen Betrieb im Kreis Höxter eine Sperrzone gebildet. Die Sperrzone besteht aus einer Schutzzone, die sich drei Kilometer rund um den Ausbruchsbetrieb befindet, sowie einer Überwachungszone in einem Radius von zehn Kilometer rund um den Betrieb. „Der gefundene Erreger ist für den Menschen ungefährlich, die üblichen Hygienemaßnahmen wie Händewaschen sollten dennoch stets eingehalten werden“, sagt Kneißl. Trotzdem sollten alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter die Gefahren für ihre Tierbestände ernst nehmen.
In den Vogelhaltungen der gesamten Sperrzone müssen – vor allem bei erhöhter Sterberate – alle erkrankten Vögel dem Veterinäramt gemeldet werden. Wer Geflügel hält und sich noch nicht beim zuständigen Veterinäramt angemeldet hat, muss dies nun unbedingt nachholen.
Um eine Ansteckung und eine Verbreitung der Vogelgrippe zu verhindern, muss der direkte und indirekte Kontakt von Haus‐ und Wildvögeln unbedingt vermieden werden. Ebenso ist es wichtig, dass Wildvögel nicht an Futter oder Einstreu gelangen, das für Hausgeflügel bestimmt ist. Daher ordnet der Landkreis Kassel die Stallpflicht für alle gehaltenen Vögel in der Überwachungszone an. Die Tiere müssen in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, dichten Abdeckung und mit einer gegen Wildvögel gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden. Ein Netz mit einer Maschenweite von maximal 25 Millimetern als Schutzvorrichtung ist dafür ausreichend.
Darüber hinaus wurden weitere Sicherheitsmaßnahmen angeordnet. Beispielsweise dürfen lebende und tote Vögel sowie Erzeugnisse wie Eier und Fleisch nicht mehr in die Zone hinein oder aus der Sperrzone herausgebracht werden. „Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen und nur mit Genehmigung möglich“, erklärt Kneißel. Öffentliche Präsentationen von Vögeln bei Ausstellungen, Märkten und Tierschauen im Überwachungsgebiet sind zudem verboten.
Um alle Geflügelhaltungen im Landkreis vor möglichen Infektionen zu schützen, appelliert der Landkreis Kassel an alle Betroffenen, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor einem Ausbruch strikt einzuhalten und gegebenenfalls zu optimieren.
Interaktive Karte und Kontaktmöglichkeit
Der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Kassel ist unter der Rufnummer (0561) 1003-3306 sowie per E-Mail: veterinaeramt@landkreiskassel.de erreichbar. Die gesamte Allgemeinverfügung mit allen Sicherheitsmaßnahmen kann in den drei Dienststellen des Landkreises Kassel während der Dienstzeiten und auf der Homepage des Landkreises Kassel eingesehen werden. Die Zonen und Gebiete sind unter folgendem Link auf der interaktiven Karte zu finden https://tinyurl.com/4tk2d624 (pm)