Neun Beschuldigte in Hessen
KORBACH. Polizisten haben am Mittwochmorgen bundesweit 90 „polizeiliche Maßnahmen“ in 14 Bundesländer wegen Hasspostings im Internet durchgeführt. In Hessen waren drei Frauen und sechs Männer im Alter von 17 bis 72 Jahren aus Wiesbaden und Frankfurt am Main bzw. den Landkreisen Waldeck-Frankenberg, Darmstadt-Dieburg, Marburg-Biedenkopf und Groß-Gerau sowie dem Hochtaunuskreis und Rheingau-Taunus-Kreis betroffen.
Gegen sie wird unter anderem wegen des Verdachts der Volksverhetzung gemäß § 130 Strafgesetzbuch (StGB), der Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des öffentlichen Lebens gerichtet gemäß § 188 StGB sowie der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten gemäß § 111 StGB im Internet ermittelt.
Hintergrund
Die den heutigen Maßnahmen zugrundeliegenden Ermittlungsverfahren wegen Hasspostings gegen hessische Beschuldigte beruhen überwiegend auf Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern bei der Meldeplattform https://hessengegenhetze.de/, die in Umsetzung des Aktionsprogramms #HESSENGEGENHETZE der hessischen Landesregierung seit Januar 2020 beim Hessen CyberCompetenceCenter (Hessen3C) im Hessischen Innenministerium eingerichtet worden ist.
Die Meldeplattform gibt in einem gesamtgesellschaftlichen Ansatz Bürgerinnen und Bürgern, Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern, Unternehmen, Behörden und Institutionen eine nutzerfreundliche und auf Wunsch auch anonyme Möglichkeit, sämtliche Hinweise auf Hass und Hetze im Internet (sog. „Hasspostings“ oder „Hate Speech“) den hessischen Behörden zu melden. Dies ist durch Ausfüllen eines Webformulars, aber auch E-Mail oder mittels telefonischem Hinweis möglich.
Nach Eingang einer Meldung wird der gemeldete Inhalt auf konkrete Gefährdungen sowie auf strafrechtlich relevante oder extremistische Merkmale geprüft. Je nach Einordnung werden die gemeldeten Inhalte an die zuständigen Behörden (HLKA, ZIT, BKA oder Landesamt für Verfassungsschutz) weitergeleitet. Erforderlichenfalls werden durch die Meldestelle auch Beratungsangebote für Betroffene vermittelt.
Auf dieser Grundlage sind bislang bereits über 2.000 Vorgänge der Meldestelle an die ZIT übermittelt worden. In knapp 1.200 Fällen wurde seitens der ZIT eine strafrechtliche Relevanz bejaht und ein Ermittlungsverfahren zum Zwecke der Feststellung der örtlichen Zuständigkeit eingeleitet. In über 400 Ermittlungsverfahren konnten Tatverdächtige identifiziert und die entsprechenden Ermittlungsverfahren an die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften abgegeben werden. (wal)