SCHAUENBURG (pm). Der SPD-Landtagsabgeordnete Florian Schneider zeigt sich erfreut über das Urteil im Prozesses der Gemeinde Schauenburg gegen einen Anlagevermittler im Zusammenhang mit der Greensill–Insolvenz vor dem Landgericht München I.
Wie der Pressemitteilung der Gemeinde Schauenburg vom 11.11.2022 zu entnehmen ist, hatte diese auf Empfehlung eines Anlagevermittlers Festgelder in Höhe von 1 Mio. Euro bei der Greensill-Bank angelegt, die nach der Insolvenz im Frühjahr 2021 nicht zurückgezahlt wurden. Bei seiner Empfehlung unterließ es der Anlagevermittler auf Informationen in den Fachmedien über Ermittlungen der Bafin bei der Greensill-Bank hinzuweisen. Dies geschah trotz der vertraglichen Pflicht, die Berichterstattung in den Fachmedien zu beobachten und über negative Berichte zu informieren.
Wenn dies pflichtgemäß stattgefunden hätte, hätte die Gemeinde Schauenburg entsprechend ihrer Anlagerichtlinien keine weiteren Festgelder bei der Greensill-Bank angelegt. Die rechtliche Überprüfung durch das Landgericht ergab die unstreitige Pflichtverletzung des Anlagevermittlers, der zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von 1 Mio. Euro an die Gemeinde Schauenburg verurteilt wurde.
„Ich freue mich über das Urteil“ so der SPD-Landtagsabgeordnete Florian Schneider, der auch Mitglied der SPD-Fraktion in der Schauenburger Gemeindevertretung ist und Teil des Aktenausschusses war. „Pflichtverletzungen dieser Art dürfen nicht passieren, schon gar nicht, wenn die Folgen auf Kosten kommunaler Verwaltungen und damit auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger gehen,“ führt Schneider weiter aus.
Bereits mehrfach wurde die Insolvenz der Greensill-Bank im Hessischen Landtag debattiert. Das nun vorliegende Urteil des Langericht München I ist ein wegweisender Meilenstein: „Er zeigt nicht nur auf, dass der Anlagenverwalter die Gemeinde nicht informiert und seiner Informationspflicht nicht nachgekommen ist, sondern auch, dass richterlich bestätigt worden ist, dass Kommunen nicht die Aufgabe haben, ihre Anlagen zu überprüfen, wenn ein Anlageberater die Aufgabe als externe Verlängerung übernommen hat.“
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Anlagevermittler kann Berufung beim Oberlandesgericht München einlegen. (pm)
1 Kommentar
Wie blöd sind denn die Verantwortlichen in Schauenburg. ? Da würde ich mich als SPD-Mitglied sicher
nicht ablichten lassen.
Kommentare wurden geschlossen.