Polizei sucht mit Bild nach Räuber
KASSEL. In der Leuschner Straße in Kassel ist am Dienstag, 31. Mai, die Mitarbeiterin einer Tankstelle überfallen worden. Der Täter (Bilder) kam gegen 14 Uhr in den Verkaufsraum der Tankstelle und hielt eine schwarze Schusswaffe in der Hand.
Er forderte von der Mitarbeiterin die Herausgabe von Bargeld aus der Kasse. Nachdem die Frau dem Täter das Geld ausgehändigt hatte, flüchtete er nach draußen und lief weiter in Richtung eines Sonderpostenmarkts in der Straße „Glöcknerpfad“.
Von ihm liegt folgende Beschreibung vor:
- 27 bis 33 Jahre alt, 1,80 bis 1,85 Meter groß, athletische Figur, dunkelblonde/braune Haare, olivgrünes/ gräuliches Basecap, weiße FFP2-Maske, weinrotes Sweatshirt, weiße Kopfhörer mit Kabel, dunkle Sporthose, blau-weiße Puma-Sportschuhe, osteuropäisches Erscheinungsbild.
Bei Auseinandersetzung Messer eingesetzt
KASSEL. Im „Franzgraben“ in Kassel haben sich am Montag gegen 20 Uhr zwei Männer bei einer Auseinandersetzung gegenseitig leicht verletzt. Beide verzichteten auf medizinische Hilfe. Die Polizei wurde wegen eines Messerangriffs in den Markt gerufen. Die Beamten rückten mit mehreren Streifenwagenbesatzungen an, bei deren Eintreffen hatten die Auseinandersetzung aber bereits Zeugen und Sicherheitsmitarbeitern des Geschäfts beendet. Zu dem Streit kam es an den Schließfächern des Ladens, wo der 37-Jährige aus Kassel während des Einkaufens seinen Rucksack eingeschlossen hatte. Als er dorthin zurückkehrte, bezichtigte ihn der 26-Jährige, der seinen Rucksack ebenfalls in einem Fach deponiert, aber nicht abgeschlossen hatte, dass er diesen stehlen wolle. Daraufhin kam es zunächst zu einer handfesten Auseinandersetzung zwischen den Männern, in deren Verlauf der 26-Jährige plötzlich das Klappmesser zückte und seinen Kontrahenten damit angriff. Das Messer stellten die Polizisten sicher und nahmen den 26-Jährigen fest. (wal)
4 Kommentare
Ja, es läuft.
Aktueller Fall vor Gericht mit Urteil. Für Vergewaltigung bekommt man eine Bewährungsstrafe von einem Jahr, aktuell Neustrelitz – gut der Täter war afghanischer Flüchtling.
Ist das jetzt moderne Justiz?
Nein, denn die Gesetze gibt es bereits länger. In dem Fall ging es um Minderjährige, Täter und Opfer und deshalb wurde nicht öffentlich verhandelt. Das Strafmaß entspricht dem Jugendstrafrecht und eine höhere Strafe, weil der Täter Afghane ist, gibt allein das GG nicht her. Man kann über das Urteil empört sein, aber das Gericht hat sich an geltendes Recht zu halten. Bleibt die Frage nach Änderungen der Gesetzgebung.
Die öffentliche Fahndung nach dem Täter müsste zeitnah erfolgen.
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